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Terrassenüberdachung

Terrassenüberdachung: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

Von Markus Schneider | 18. Dezember 2024
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Markus Schneider
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Markus Schneider, “Terrassenüberdachung: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?”, Hausjournal.net, 18.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 10.06.2025, https://www.hausjournal.net/terrassenueberdachung-baugenehmigung

Terrassenüberdachungen bieten Schutz und Komfort. Dieser Artikel klärt, ob und wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Vorschriften zu beachten sind.

terrassenueberdachung-baugenehmigung

Benötige ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung benötigen, hängt stark von den Bestimmungen in Ihrem Bundesland ab. Generell sind Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Größe in vielen Bundesländern genehmigungsfrei. In Bayern und Berlin dürfen Sie beispielsweise ein Terrassendach bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von 3 Metern ohne Genehmigung errichten, während in Nordrhein-Westfalen eine Tiefe von bis zu 4,5 Metern erlaubt ist. In anderen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz, sind sogar bis zu 50 Quadratmeter genehmigungsfrei.

Für Überdachungen, die diese Maße überschreiten, ist eine Genehmigung erforderlich. Oft spielen dabei auch Abstandsregelungen und andere baurechtliche Vorschriften eine Rolle. Es ist daher empfehlenswert, die spezifischen Bestimmungen Ihrer Region vor Baubeginn genau zu prüfen und bei Unsicherheiten das zuständige Bauamt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

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Die Landesbauordnungen: Vorschriften je Bundesland

Die Vorschriften zur Genehmigungspflicht für Terrassenüberdachungen sind in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Unterschiede bestehen hinsichtlich der maximal zulässigen Fläche und Tiefe sowie zusätzlicher Vorschriften. Hier ein Überblick:

  • Baden-Württemberg: Genehmigungsfrei bis 30 m² Grundfläche im Innenbereich.
  • Bayern: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ohne Genehmigung.
  • Berlin: Bis 30 m² und 3 m Tiefe verfahrensfrei.
  • Brandenburg: Bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe genehmigungsfrei, jedoch nicht im Außenbereich.
  • Bremen: Bis 30 m² Fläche und 3,5 m Tiefe ohne Genehmigung.
  • Hamburg: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ohne Genehmigung.
  • Hessen: Terrassenüberdachungen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Erdgeschoss genehmigungsfrei.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
  • Niedersachsen: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
  • Nordrhein-Westfalen: Bis 30 m² Fläche und 4,5 m Tiefe ohne Genehmigung.
  • Rheinland-Pfalz: Bis 50 m² genehmigungsfrei, außer im Außenbereich.
  • Saarland: Bis 36 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei.
  • Sachsen: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
  • Sachsen-Anhalt: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
  • Schleswig-Holstein: Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ohne Genehmigung.
  • Thüringen: Bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe genehmigungsfrei, außer im Außenbereich.

Abstandsflächen und Nachbarrecht

Beim Bau einer Terrassenüberdachung sind Abstandsflächen zum Nachbargrundstück essenziell. Diese Vorschriften gewährleisten eine angemessene Belichtung und Belüftung sowie den Schutz der Privatsphäre. In den meisten Bundesländern ist ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben. Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig über Ihr Bauvorhaben, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. In einigen Fällen, wie bei Doppelhaushälften, könnte die schriftliche Zustimmung Ihrer Nachbarn erforderlich sein, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt über die spezifischen Abstandsregelungen und stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt alle Vorschriften erfüllt.

Weitere baurechtliche Vorschriften

Neben den Abstandsflächen sind weitere baurechtliche Vorschriften zu beachten:

Bebauungsplan und Baugesetzbuch

Ihr Bauvorhaben muss den Vorgaben eines bestehenden Bebauungsplans entsprechen. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, greift das Baugesetzbuch (§34 BauGB). Abweichungen erfordern möglicherweise einen Antrag auf Befreiung.

Baustoffanforderungen

Verwenden Sie zugelassene Baustoffe, die den bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen, unter Berücksichtigung von Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit und Feuerwiderstandsfähigkeit.

Sicherheit und Statik

Ihre Überdachung muss sicher und stabil konstruiert sein, um Schneelasten, Windlasten und Eigengewicht zu tragen. Ziehen Sie qualifizierte Statiker oder Ingenieure hinzu.

Brandschutz

Beachten Sie brandschutztechnische Maßnahmen sowie Mindestabstände zu anderen Gebäuden, um eine Brandausbreitung zu verhindern.

Denkmalschutz und Umweltaspekte

Für denkmalgeschützte Häuser gelten besondere Anforderungen, die in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde geplant und genehmigt werden müssen. Berücksichtigen Sie auch Umweltaspekte, insbesondere bei größeren Überdachungen oder in ökologisch sensiblen Bereichen.

Der Bauantrag: Schritt für Schritt

Falls eine Baugenehmigung erforderlich ist, gehen Sie systematisch vor:

  1. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen und Vorschriften in Ihrem Bundesland.
  2. Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, wie Bauantragsformular, Bauzeichnungen, Lageplan, Flurkartenauszug, Statikberechnungen und Materialbeschreibung.
  3. Ziehen Sie qualifizierte Fachleute wie Architekten oder Bauingenieure hinzu.
  4. Holen Sie gegebenenfalls die schriftliche Zustimmung der Nachbarn ein.
  5. Reichen Sie den Bauantrag bei Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde ein.
  6. Warten Sie die Bearbeitungsphase ab, die mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
  7. Nach Erhalt der Genehmigung und gegebenenfalls einer Baufreigabe können Sie mit dem Bau beginnen.

Nachträgliche Genehmigung

Falls Ihre Terrassenüberdachung bereits ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde, sollten Sie zeitnah eine nachträgliche Genehmigung beantragen. Dokumentieren Sie die bestehende Überdachung detailliert und sprechen Sie mit dem Bauamt über die einzureichenden Dokumente. Zeigen Sie, dass Ihre Überdachung den aktuellen baurechtlichen Anforderungen entspricht.

Sollte der Bau den Anforderungen nicht entsprechen, kann ein Rückbau erforderlich sein. Vermeiden Sie potenzielle Bußgelder durch frühzeitige Planung und rechtliche Klärung.

Artikelbild: zeralein/stock.adobe.com

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