Einige Anlagen können aber entsprechend nachgerüstet werden, und erhalten danach wieder eine wasserrechtliche Genehmigung.
Gründe für das Kurzschließen
Ab 2015 erlaubt die EU nur noch Kleinkläranlagen, die auf Basis von biologischen Abwasserreinigungsverfahren arbeiten.
Diese Rahmenrichtlinie für die Wasserwirtschaft, soll Gewässer zukünftig noch besser vor Schadstoffen schützen.
Mechanische Formen der Abwasserreinigung wie das bei der Klärgrube ebenso der Fall ist, haben keine ausreichende Reinigungsleistung. Das so gereinigte Wasser weit teils sehr hohe und für Gewässer gefährliche Nitratbelastungen auf.
Nachrüstung statt Kurzschließen
In manchen Fällen kann die Klärgrube nachgerüstet werden.
Eine grundsätzlich meist bessere Möglichkeit ist die Neuerrichtung einer modernen Kleinkläranlage. Immerhin kann die Klärgrube dann weiter als mechanische Vorklärung dienen.
Moderne Dreikammer-Klärgruben können relativ einfache nachgerüstet werden. Die Kosten dafür betragen etwa ab 3.500 EUR, je nach Dimensionierung und geforderter Reinigungsklasse. Für die Umrüstung gibt es in einigen Ländern Förderungen zwischen 750 und 1.500 EUR. Gefördert wird in Bayern, Thüringen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Beim Neubau einer Kleinklläranlage sind umfangreiche Entscheidungen zu treffen – vor allem bezüglich des Anlagentyps. Hier spielen Errichtungs- und Betriebskosten, aber auch die geforderte Reinigungsklasse eine Rolle für die Entscheidung. Sorgfältiges Abwägen ist hier auf jeden Fall ratsam.
Während SBR-Anlagen immer noch die am häufigsten genutzte Form von Kleinkläranlagen sind, erlangen Pflanzenkläranlagen als kostengünstige und sehr ökologische Alternative immer mehr Beliebtheit.