Althergebrachte Abwasserentsorgung
Klärgruben sind die älteste und die baulich einfachste Form der Abwasserbehandlung. Sie funktionieren nach dem Prinzip der Sedimentation.
Wasserfremde Bestandteile, die schwerer sind, sinken im stehenden Wasser durch ihr Eigengewicht nach unten und lagern sich als Schlamm ab. Dieser sogenannte Primärschlamm entsteht auch heute noch in den Sedimentationsbecken, die als Vorklärung für viele moderne Kläranlagensysteme dienen. Durch Sedimentation werden die groben Bestandteile des Abwassers herausgefiltert.
Wirksamkeit der Wasserreinigung
Wasser wird durch Sedimentation zwar geklärt, viele schädliche Stoffe bleiben aber im Wasser. Problematisch ist vor allem der durch Fäulnisprozesse entstandene, im Wasser gelöste Stickstoff. Auch die Bakterien, die durch die Zersetzungsprozesse des organischen Materials eine starke Vermehrung erfahren, werden durch Sedimentation nicht ausgefiltert.
Gerade Bakterien und Stickstoff stellen aber eine hohe Belastung für die Gewässer und den Boden dar, wenn sie in hohem Maß eingeleitet werden. Das als Vorfluter dienende Gewässer oder der Boden zur Versickerung werden dadurch hoch belastet.
Modernere Bauweisen
Moderner Klärgruben sind als sogenannte Dreikammer-Klärgruben mit drei unterschiedlichen, baulich voneinander getrennten Kammern ausgeführt. Sie sind etwas effektiver als die älteren Einkammergruben, die meist nur über einen Überlauf verfügen. Eine gründliche und umwelttechnisch ausreichende Reinigung ist aber auch mit diesen Klärgruben nicht zu erreichen.
Begründung des Verbots
Seit 2001 wird wegen der katastrophalen Zustände in vielen europäischen Flüssen und Seen der Gewässerschutz in der EU forciert. Es sollen – neben anderen Maßnahmen – keine Abwässer in Flüsse und Seen geleitet werden, die zu starken Veränderungen des Wassergleichgewichts führen.
Solche Veränderung führen zu einer massiven Bedrohung der natürlichen Flora und Fauna im Gewässer und können sogar zum „Umkippen“ des Gewässers führen.
Eine Versickerung mangelhaft geklärter Abwässer im Boden ist ebenfalls problematisch, da sich die Schadstoffe im Boden anreichern können, und so auch in das Grundwasser gelangen können.
Im Hinblick auf die Trinkwasserqualität ist damit ebenfalls eine wichtige Schutzmaßnahme getroffen. Die Trinkwassergewinnung erfolgt in Deutschland ja aus diesen Quellen:
- Grundwasser (hauptsächliche Trinkwassergewinnung)
- flussnahe Brunnen (Uferbrunnen)
- zu einem kleinen Prozentsatz auch aus fließenden oder stehenden Gewässern
Eine unzureichender Gewässerschutz bedroht damit auch die Trinkwasserqualität.
Ausnahmen beim Verbot
Zulässig sind in Deutschland weiterhin sogenannte abflusslose Abwassersammelgruben. Wenn eine Klärgrube also über keinen Abfluss verfügt, und von einem Entsorgungsunternehmen das gesammelte Abwasser in regelmäßigen Abständen ausgepumpt und zum Klärwerk transportiert wird, sind solche Sammelgruben zulässig.
Im Hinblick auf die Kosten der Entsorgung – sie darf nur von besonderen Unternehmen mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden – ist aber eine Umrüstung auf eine moderne Kleinkläranlage auf jeden Fall ratsam.
Eine interessante, kostengünstige Alternative kann eine Pflanzenkläranlage sein, bei allen anderen Kläranlage gilt aber seit 2015, dass sie mindestens über eine biologische Reinigungseinheit verfügen müssen. Die erreichte Ablaufqualität muss den behördlichen Anforderungen am jeweiligen Standort entsprechen.