Funktionsweise nach dem Dreikammerprinzip
Eine Dreikammerkläranlage bietet eine bessere Wirkung als die älteren Einkammer-Modelle. Das Abwasser passiert der Reihe nach alle drei Kammern. Diese können entweder in einem Behälter liegen, oder auch ringförmig als einzelne Behälter mit Verbindungsrohren angelegt sein.
Das Abwasser gelangt zunächst in die erste Kammer, wo sich die enthaltenen Feststoffe durch Sedimentation ablagern. Der sich bildende Primärschlamm fault mit der Zeit aus und verringert dadurch sein Volumen sehr stark.
Das durch die Abtrennung der Feststoffe entstandene Klarwasser gelangt in eine zweite Kammer, wo sich wiederum die im Wasser gelösten Feststoffe mit der Zeit als Sediment abscheiden. Entscheidend für den Grad der Reinigung ist hier die Verweildauer.
Über einen Überlauf gelangt das so zum zweiten Mal gereinigte Wasser in eine Nachklärkammer, von wo es dann abfließen kann oder abgepumpt wird. So können keine Sedimente in das geklärte Wasser mehr gelangen.
Gründe für das Betriebsverbot
Ab 2015 sind in Deutschland Kleinkläranlagen nur dann erlaubt, wenn sie mit biologischen Abwasserreinigungsverfahren arbeiten.
Grund dafür ist eine europaweit einheitliche Rahmenrichtlinie für die Wasserwirtschaft, die von der EU verabschiedet wurde.
Mechanische Formen der Abwasserreinigung sind damit nicht mehr als alleinige Abwasserreinigung zulässig. Sie weisen zu viele für Gewässer gefährliche Schadstoffe auf, vor allem Nitrat.
Anlagen können aber entweder nachgerüstet werden, dafür entstehen Kosten ab rund 3.500 EUR bei kleinen Anlagen. Sie können aber auch als Vorklärung für nachgeschaltete, biologische Kleinkläranlagen weiterhin in Betrieb bleiben.
Während SBR-Anlagen am häufigsten verkauft werden, steigt auch der Anteil von Pflanzenkläranlagen in den letzten Jahren zunehmend.