Unterschiedliche Regeln je nach Bundesland
Zuerst sei gesagt: Es gibt Deutschlandweit je nach Bundesland unterschiedliche Regeln, wie hoch die Lärmschutzwand ausfallen darf. Das heißt, dass Sie sich vor dem Bau der Wand kundig machen müssen, was bei Ihnen möglich ist. Dazu rufen Sie entweder beim Bauamt an oder informieren sich im Internet.
Erlaubte Höhe für den Lärmschutzzaun
Die erlaubte Höhe für die Lärmschutzmauer variiert nur ein wenig. 1,70 m bis 1,90 m sind in der Regel kein Problem, um den Lärmschutzzaun ohne Genehmigung zu bauen.
Doch ist es beispielsweise so: In Baden-Württemberg darf die Lärmschutzwand deutlich unter 2 m hoch, darf sie direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Die Lärmschutzwand direkt an der Grenze aufzustellen ist sinnvoll, weil sie so nah wie möglich an der Lärmquelle stehen sollte, um den Schall effektiv abzuhalten. Ist die Wand aber 2 m hoch, muss sie 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt stehen, und bei einer Höhe von 2,50 m ist sogar 1 m Abstand einzuhalten.
In Nordrhein-Westfalen dagegen muss die Lärmschutzwand ins Siedlungsbild passen, also ortsüblich sein. Sie darf nur 1,20 m hoch sein (taugt als Lärmschutz also nicht viel), es sei denn, Sie können sich mit Ihren Nachbarn und der Gemeinde über mehr Höhe einigen.
Was das Material betrifft, sind Sie dagegen meist frei. Wobei natürlich gilt: Je schöner die Wand ist und je besser sie ins Siedlungsbild passt, desto mehr freuen sich auch die Nachbarn darüber, bzw. desto höher stehen die Chancen, dass Sie die Genehmigung für eine höhere Lärmschutzwand bekommen.