Regelung von Ruhe- und Lärm-Uhrzeit
Kein anderes Land ist so berühmt-berüchtigt für seinen Regelfetischismus wie unser gutes, altes Deutschland. Und das gilt natürlich ganz besonders für nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Vor allem in puncto Lärm wollen wir juristisch abgesichert sein und im Zweifelsfall auf festgeschriebene Regeln zurückgreifen können.
Renovierungsarbeiten gehören zu den erheblichsten Lärmquellen im Wohnbereich, denn hier entsteht oft durch direkte Bearbeitungen der Bausubstanz viel Körperschall, der nur schwer zu dämpfen ist. Nachbarn können sich deshalb kaum dagegen schützen.
Umso wichtiger ist bei einer umfassenden Renovierung die Einhaltung von festgeschriebenen Ruhezeiten. Allgemein gelten dabei die üblichen, allgemeinen Ruhezeitfenster, die jedem mehr oder weniger bewusst sind. Dazu gehören:
- Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
- Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
- Sonntage und Feiertage (ganztägig)
Interpretation von Lärm und Uhrzeit-Regelung
Ausnahmen bestätigen die Regel, wie man so schön sagt. Und auch bei der Uhrzeit-Regelung für Nachbarschaftsruhe ist sowohl quantitativ, als auch qualitativ nichts schwarz und weiß. Grundsätzlich handelt es sich bei den Ruhezeitfenstern um Richtwerte.
Das heißt nicht, dass Sie sich über Beschwerden von Nachbarn hinwegsetzen können, die um 13:10 h um Ruhe bitten, wenn Sie noch mit der Bohrmaschine zugange sind. Vielmehr liegt der quantitative, also auf die Zeitspannen bezogene Vorteil auf der Seite der Lärmbelästigten. So gilt die Nachtruhe tendenziell eher bis 7 Uhr morgens und die Mittagsruhe darf auch schon ab 12 Uhr eingefordert werden.
Andererseits gibt es bei der qualitativen Interpretation des Lärms mehr Spielraum für den Lärmmachenden: denn die Ruhe während der Ruhezeiten muss nicht absolut sein. Konkret heißt das: Geräusche in Zimmerlautstärke sind erlaubt.
Kurzum: verlegen Sie die wirklich lauten Arbeiten bei ihrer Renovierung, also solche, die direkt an der Bausubstanz stattfinden, möglichst in den Vormittag oder Nachmittag und planen Sie rechtzeitig ruhigere Arbeiten wie Streichen für die Mittags- oder Abendzeit ein. Oder ruhen Sie sich verdientermaßen dann auch selbst einmal aus!