Warum soll der Kellerraum im Mietshaus nicht unverschlossen sein?
Die meisten Einbrecher nutzen Hintereingänge und damit die Kellertür, um sich Zutritt zu verschaffen. Besonders alte Kellertüren sind eine Einladung, in das Haus einzudringen und sich Zugang zu Kellerräumen und zur Wohnung zu verschaffen. Haustüren sind in der Regel sicher, daher ist die Einbruchstatistik in diesem Bereich niedriger als bei Einbrüchen durch den Keller. Auch wenn die Haustür aufgrund der Brandschutzverordnung laut Gesetzgeber nicht abgeschlossen werden darf, gilt dies nicht für den Keller. Hier darf trotz Brandschutz abgeschlossen werden.
Wie schließt man die Kellertür im Mietshaus einbruchsicher ab?
Zuerst muss die Kellertür durch eine Verstärkung gesichert oder bei älteren, instabilen Türen ersetzt werden. Anschließend empfiehlt es sich, das Schloss zu überprüfen und gegebenenfalls Zusatzschlösser von innen anzubringen. Nur wenn alle Komponenten einbruchhemmend sind, können Sie sich durch das Abschließen der Kellertür vor dem Einbruch schützen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die Kellerräume auch gegen Frost und Zugluft abdichten und so Heizkosten sparen. Bedenken Sie dabei immer, dass auch die Kellertür ein Fluchtweg aus dem Mietshaus ist.
Wenn Sie die Kellertür einbruchsicher abschließen möchten, sollten Sie dabei einiges beachten. Um eine jederzeitige Flucht zu ermöglichen, ist es zum Beispiel ratsam, auf der Innenseite der Kellertür eine Drehknauf anzubringen. Jeder Bewohner kann das Haus ohne einen Schlüssel auch durch die Kellertür verlassen, da der Drehknauf leicht bedienbar und somit auch die Grundlage für einen zusätzlichen Fluchtweg ist.