Aufbau einer Mittelholmtreppe
Bei der Mittelholmtreppe ist der Name gewissermaßen Programm. Bei dieser minimalen und schlichten Treppenform werden die Treppenstufen allein von einem in der Mitte der Stufen angebrachten Holm getragen. Eine solche Treppe kann dabei aber unterschiedlich ausgeführt sein:
- einfache gerade Form
- Mittelholmtreppen mit gewendeltem Antritt
- viertel- oder halbgewendelte Mittelholmtreppen
Befestigung der Treppenstufen
Analog zur einfachen Wangentreppe, wie etwa bei einer Bautreppe, kann ein Mittelholm im Sägezahnmuster eingeschnitten werden, um die einzelnen Treppenstufen aufzunehmen. Es handelt sich dann um eine Wangentreppe, bei der beide seitliche Wangen in der Mitte zu einem tragenden Holm zusammengefasst sind.
Die Treppenstufen können am Holm aber auch mit Dreiecksprofilen befestigt werden. Stahlholme haben oft auch noch andere Befestigungsprofile für die Stufen. Architektonisch interessant sind auch durchgemauerte, breite Holme als Träger.
Probleme beim Selbstbau
Notwendige Treppen
Für notwendige Treppen, also Treppen, die Bestandteil von Fluchtwegen sind, gelten nach der DIN 18065 ganz konkrete Voraussetzungen. Das betrifft verschiedene Bereiche:
- die Stufenhöhe
- die Auftrittsbreite
- die Laufweite (also die Breite der Stufe)
- bei offenen Treppen auch die Abstände der Stufen zueinander
Hier kommt es zu einem Konflikt der Vorschriften: Die Abstände zwischen den Stufen sollen bei offenen Treppen nicht mehr als 12 cm betragen, gleichzeitig soll die Tritthöhe aber bei 16 bis 18 cm liegen. Diesen Konflikt muss man konstruktiv lösen, um hier beide Vorgaben erfüllen zu können.
Die geforderte Auftrittsbreite von 27 cm bei einer Tritthöhe von (optimalerweise) 18 cm lässt sich dagegen in den meisten Fällen problemlos bewerkstelligen.
Wendelung
Wenn eine Treppe nicht mehr gerade ausgeführt, sonder gewendelt ist, ist ein konstruktives und rechnerisches Verziehen der Treppe erforderlich, um die geforderten Voraussetzungen und die Normvorgaben für gewendelte Treppen einzuhalten. Dazu ist nur der Fachmann in der Lage.
Genehmigung
Der Einbau einer notwendigen Treppe erfordert natürlich im Wohnbereich eine entsprechende Genehmigung, wofür wiederum eine fachliche Planung und diverse Nachweise notwendig sind. Ein Eigenbau ist hier also nur über Bausätze oder nach vorangehender fachlicher Planung und bei ausreichenden Kenntnissen möglich.