Wen betrifft die Austauschpflicht für Stromzähler?
Gesetzlich sind momentan nur drei Gruppen zum Einbau eines Smart Meter verpflichtet:
- Seit 2017 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh/Jahr
- Seit 2017 für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7kW
- Ab 2020 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh/Jahr
In Fällen ohne gesetzlich vorgeschriebene Einbaupflicht obliegt die Entscheidung, ob der Stromzähler ausgetauscht werden muss nicht dem Hauseigentümer, sondern dem Messstellenbetreiber. Theoretisch kann also jeder Haushalt dazu verpflichtet werden, den alten, analogen Stromzähler durch einen digitalen Zähler auszutauschen. In bestimmten Fällen kann der Messstellenbetreiber auch zusätzlich noch ein Kommunikationsmodul vorschreiben, so dass statt eines digitalen Zählers ein Smart Meter verwendet wird.
Austauschpflicht des Stromzählers: Praktische Umsetzung
Sie als Mieter oder Hauseigentümer müssen nicht selbst tätig werden. Die Installation eines neuen Zählers erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Dieser Betreiber ist nicht der Stromanbieter, sondern im Normalfall der örtliche Netzbetreiber. Die Messstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Einbau der modernen Messeinrichtungen umzusetzen.
Dafür müssen betroffene Verbraucher drei Monate vor dem geplanten Einbau durch den Messstellenbetreiber informiert werden. Dem Einbau widersprechen dürfen Sie zwar nicht, Sie können allerdings prüfen, ob ein Wechsel zu einem anderen Betreiber für Sie günstiger sein kann.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten, die durch digitale Stromzähler entstehen sind gesetzlich gedeckelt. Diese Obergrenzen für Kosten sind an den Stromverbrauch, bzw. die stromerzeugende Anlage gekoppelt.
Unabhängig vom Verbrauch darf ein digitaler Zähler bis zu 20 Euro kosten. Die Kosten für analoge Zähler liegen dagegen bei rund 13 Euro jährlich. Insgesamt kann ein Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch zwischen 3000 und 4000 kWh/Jahr mit bis zu 40 Euro belastet werden.
Zusätzlich müssen Kosten für eventuelle Umbauten am Zählerschrank ebenfalls vom Verbraucher getragen werden. Die Kosten können hier mehrere hundert Euro betragen.