Wen betrifft die Austauschpflicht für Stromzähler?
Gesetzlich sind derzeit nur drei Gruppen zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet:
- Seit 2017 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh/Jahr
- Seit 2017 für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7kW
- Ab 2020 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh/Jahr
In Fällen ohne gesetzlich vorgeschriebene Einbaupflicht obliegt die Entscheidung, ob der Stromzähler ausgetauscht werden muss nicht dem Hauseigentümer, sondern dem Messstellenbetreiber. Theoretisch kann also jeder Haushalt verpflichtet werden, seinen alten analogen Stromzähler gegen einen digitalen auszutauschen. In bestimmten Fällen kann der Messstellenbetreiber zusätzlich ein Kommunikationsmodul vorschreiben, sodass statt eines digitalen Zählers ein Smart Meter zum Einsatz kommt.
Austauschpflicht des Stromzählers: Praktische Umsetzung
Als Mieter oder Hauseigentümer müssen Sie nicht selbst tätig werden. Der Einbau eines neuen Zählers erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Das ist nicht der Stromanbieter, sondern in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Die Messstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Einbau der modernen Messeinrichtungen umzusetzen.
Dafür müssen betroffene Verbraucher drei Monate vor dem geplanten Einbau durch den Messstellenbetreiber informiert werden. Dem Einbau widersprechen dürfen Sie zwar nicht, Sie können allerdings prüfen, ob ein Wechsel zu einem anderen Betreiber für Sie günstiger wäre.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten, die durch digitale Stromzähler entstehen sind gesetzlich gedeckelt. Diese Kostenobergrenzen sind an den Stromverbrauch bzw. an die stromerzeugende Anlage gekoppelt.
Unabhängig vom Verbrauch darf ein digitaler Zähler bis zu 20 Euro kosten. Die Kosten für analoge Zähler liegen dagegen bei rund 13 Euro jährlich. Insgesamt kann ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch zwischen 3000 und 4000 kWh/Jahr mit bis zu 40 Euro belastet werden.
Hinzu kommen Kosten für eventuelle Umbauten am Zählerschrank, die ebenfalls vom Verbraucher getragen werden müssen. Die Kosten können hier mehrere hundert Euro betragen.