Warum digitale Stromzähler?
In Neubauten und für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (wie Photovoltaik-Anlagen, Klein-Windanlagen, etc.) Sind digitale Stromzähler längst Alltag. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende macht diese modernen Messeinrichtungen für alle Haushalte zur Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen besteht seit 2019 sogar die Pflicht, ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter nachzurüsten.
Grund für das Gesetz ist, dass die nur schwankend verfügbaren erneuerbaren Energien im Stromnetz integriert werden sollen.
Für jeden Haushalt ein Muss
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen digitalen Stromzählern, auch als „moderne Messeinrichtungen“ bezeichnet und intelligenten Messeinrichtungen, also dem Smart Meter. Letzere Einrichtungen verfügen über ein Kommunikationsmodul. So sind Datenübertragungen in beide Richtungen (also vom Stromzähler zum Versorger und umgekehrt) möglich. Die Einbaupflicht für Smart Meter in bestimmten Bereichen wurde 2019 beschlossen. Umgesetzt wird diese Pflicht allerdings erst dann, wenn drei unabhängige Anbieter geprüfte Smart Meter anbieten können. Dies ist noch nicht der Fall.
Die einfacheren, digitalen Stromzähler werden für alle Haushalte zur Pflicht, unabhängig vom Stromverbrauch. Digitale Zähler erfassen den aktuellen Zählerstand und speichern tages-, wochen- und monatsgenaue Werte der vergangenen 2 Jahre. Moderne Messeinrichtungen senden die Werte nicht automatisch. Der Messstellenbetreiber kann zum Zeitpunkt der Abrechnung die Daten abfragen. Lästige Ablesetermine vor Ort sind mit den neuen Zählern nicht mehr nötig.
Vor- und Nachteile des Smart Meter
Im Gegensatz zu den einfachen Zählern können Smart Meter in beide Richtungen Daten übertragen. So können Geräte wie Waschmaschinen oder Stromheizungen besser mit variablen Tarifen genutzt werden, ohne dass separate Nachtstromzähler eingebaut und kompliziert angeschlossen werden müssen. Da eine Datenübertragung stattfindet sind Smart Meter-Systeme allerdings von außen angreifbar. Damit keine Sicherheitslücken entstehen werden Software und Technik streng durch das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft.
Wen betrifft die Einbaupflicht?
Im privaten Bereich betrifft die Einbaupflicht drei Gruppen:
- Mehr als 10.000 kWh/Jahr: Seit 2017
- Mehr als 6000 kWh/Jahr: Ab 2020
- Betreiber von stromerzeugenden Anlagen mit mehr als 7kW installierter Leistung: Seit 2017
Für den Betrieb des neuen Zählers können jährliche Kosten von etwa 10 Euro pro 1000 kWh/Jahr anfallen, diese Kosten trägt der Haushalt. Für den Einbau eines passenden, neuen Zählers können einmalig ebenfalls Kosten anfallen.