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Themenbereich: Stromzähler

Wem gehört eigentlich der Stromzähler?

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Der Stromzähler gehört nicht dem Hauseigentümer Foto: JWPhotoworks/Shutterstock

Wem gehört eigentlich der Stromzähler?

Mein Grundstück, mein Haus, mein Stromzähler? Stromzähler sind Messstellen in einem Gebäude, mit deren Hilfe der Stromverbrauch ermittelt wird und somit auch in Rechnung gestellt werden kann. Doch wem gehört eigentlich der Zähler? Die Antwort erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wessen Eigentum ist der Stromzähler?

Auch wenn es dazu gerade im Internet viele Meinungen gibt, ist die Antwort ganz einfach: Der Stromzähler gehört dem Messstellenbetreiber. Meist ist dieser Messstellenbetreiber gleichzeitig der lokale Netzbetreiber.

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Wird also das Stromnetz vor Ort von den Stadtwerken betrieben, gehört „Ihr“ Stromzähler also eigentlich den Stadtwerken.

Durch § 21b EnWG ist allerdings geregelt, dass Sie als Verbraucher sich damit nicht zufrieden geben müssen: Sie dürfen ein externes Unternehmen als Messstellenbetreiber beauftragen.

In der Praxis haben Sie als Verbraucher häufig gar keinen Kontakt mit Ihrem Messstellenbetreiber. Sie haben im Regelfall einen Vertrag mit einem Stromlieferanten geschlossen. Dieser Stromlieferant führt die Kosten für den Betrieb der Messstelle an den Messstellenbetreiber ab und stellt diese Kosten Ihnen mit der Stromrechnung ebenfalls in Rechnung.

Welche Kosten fallen für den Betrieb der Messstelle an?

Auf der Stromrechnung tauchen diese Kosten für den Betrieb der Messtelle in 3 verschiedenen Posten auf:

  • Messstellenbetrieb selbst
  • Ablesung der Messstelle
  • Abrechnnung

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetreiber berechnet hier eine Pauschale für die Nutzung des Zählers. Die Kosten können hier leicht variieren, je nachdem ob ein alter Ferraris-Zähler, ein elektronischer Stromzähler oder ein Smart Meter eingebaut ist. Über die Pauschale werden auch die Wartung und der fehlerfreie Betrieb des Zählers gewährleistet.

Ablesung

Auch wenn die Zeiten vorbei sind, zu denen einmal jährlich ein Mitarbeiter des Messstellenbetreibers bei Ihnen zu Hause den Zählerstand abgelesen hat, müssen Sie für die Ablesung einen geringen Betrag an den Messstellenbetreiber abführen. Dieser Betrag wird für die Bearbeitung der übermittelten Zählerstände fällig.

Abrechnung

Schlussendlich entstehen auch bei der Abrechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb und die korrekte Bearbeitung der Zählerstände Kosten. Es wird nicht einfach eine Rechnung erstellt, hier spielen einige Faktoren mehr eine Rolle. Diese finden sich in Ihrer Stromrechnung dann als Kosten für die Abrechnung wieder.

Rita Schulz
Artikelbild: JWPhotoworks/Shutterstock
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