Warum müssen Stromzähler ausgetauscht werden
Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. 2017 begann der Rollout moderner Messstationen. Also solche modernen Messeinrichtungen werden elektronische Stromzähler und sogenannte Smart Meter bezeichnet. Der Austausch soll bis 2032 in Deutschland flächendeckend erfolgt sein.
Für wen gilt die Austauschpflicht?
Momentan gibt es nur für drei Gruppen einen gesetzlichen Zwang zum Austausch eines alten Stromzählers gegen eine moderne Messeinrichtung:
- Seit 2017 müssen Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr einen elektronischen Stromzähler einbauen
- Ab 2020 gilt diese Pflicht bereits für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh.
- Seit 2017 gilt die Pflicht für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen, Klein-Windkraftanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW.
Die Entscheidung zum Austausch des Stromzählers liegt in Fällen ohne Einbaupflicht bei dem Betreiber der jeweiligen Messstelle. Seit 2020 kann also ein Austausch des Stromzählers auch in Haushalten erfolgen, die keiner Einbaupflicht unterliegen.
Was muss ich tun, um den Stromzähler auszutauschen?
Grundsätzlich wird der Austausch des Stromzählers durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Sie müssen als Hausbesitzer also nicht selbst tätig werden.
Der Messstellenbetreiber muss Sie drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren. Sie können dem Austausch nicht widersprechen. Sie dürfen allerdings den Wechsel zu einem externen Messstellenbetreiber prüfen und durchführen. So können Sie eventuell günstigere Konditionen für den Austausch erreichen.
Welche Kosten kommen bei einem Austausch auf mich zu?
Die jährlichen Kosten für einen elektronischen Stromzähler sind gesetzlich gedeckelt. Sie liegen bei einem 4-köpfigen Haushalt mit einem Stromverbrauch bis 4000 kWh pro Jahr bei etwa 40 Euro. Je nach Verbrauch können allerdings höhere Kosten auf Sie zukommen.
Die Kosten für den Einbau des neuen Stromzählers trägt der Messstellenbetreiber, der auch Eigentümer des Stromzählers bleibt. Etwaig nötig Umbauten am Zählerschrank müssen allerdings Sie als Hausbesitzer tragen. Hier können mehrere hundert Euro fällig werden.