Warum Stromzähler ausgetauscht werden müssen
Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. 2017 begann der Rollout moderner Messstationen. Bei diesen modernen Messeinrichtungen handelt es sich um elektronische Stromzähler, sogenannte Smart Meter. Der Austausch soll bis 2032 flächendeckend in Deutschland erfolgt sein.
Für wen gilt die Austauschpflicht?
Eine gesetzliche Pflicht zum Austausch eines alten Stromzählers gegen eine moderne Messeinrichtung besteht derzeit nur für drei Gruppen:
- Seit 2017 müssen Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr einen elektronischen Stromzähler einbauen
- Ab 2020 gilt diese Pflicht bereits für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
- Seit 2017 gilt die Pflicht für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwindkraftanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW.
In den Fällen, in denen keine Einbaupflicht besteht, liegt die Entscheidung über den Austausch des Stromzählers beim jeweiligen Messstellenbetreiber. Somit kann ab 2020 auch in Haushalten ohne Einbaupflicht ein Austausch des Stromzählers erfolgen.
Was muss ich tun, um den Stromzähler auszutauschen?
Grundsätzlich wird der Austausch des Stromzählers durch die Messstellenbetreiber durchgeführt. Hausbesitzer müssen also nicht selbst tätig werden.
Der Messstellenbetreiber muss Sie drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren. Sie können dem Austausch nicht widersprechen. Sie dürfen allerdings den Wechsel zu einem externen Messstellenbetreiber prüfen und durchführen. So können Sie eventuell günstigere Konditionen für den Austausch erreichen.
Welche Kosten kommen bei einem Austausch auf mich zu?
Die jährlichen Kosten für einen elektronischen Stromzähler sind gesetzlich gedeckelt. Sie liegen bei einem 4-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch bis 4.000 kWh pro Jahr bei etwa 40 Euro. Je nach Verbrauch können aber auch höhere Kosten anfallen.
Die Kosten für den Einbau des neuen Stromzählers trägt der Messstellenbetreiber, der auch Eigentümer des Stromzählers bleibt. Eventuell notwendige Umbauten am Zählerschrank müssen jedoch vom Hausbesitzer getragen werden. Hier können mehrere hundert Euro fällig werden.