Unverzichtbares Verdichten durch abrütteln
Damit eine frisch verlegte Pflasterfläche sich nicht absenkt und Stolperfallen durch Unebenheiten durch unterschiedliche Höhen entstehen, muss sie abgerüttelt werden. Das wir mit einer Abrüttlermaschine erledigt, die mit einem Eigengewicht ab etwa sechzig Kilogramm vibrierend über die Oberfläche geführt wird.
Je nach Beton- oder Steinart und Beschaffenheit kann es dabei zu Kratzspuren und metallischem Abrieb auf den Oberflächen kommen. An den meisten Maschinen lässt sich zum Schutz dagegen eine Gummimatte fixieren. Wenn keine Befestigung für eine Gummimatte vorgesehen ist oder keine Gummimatte vorrätig ist, muss das Abrütteln ohne dieses Schutzmittel erfolgen.
Folgende Umstände sollten geprüft und Vorbereitungen getroffen werden:
- Die Pflasterfläche muss von allen losen Schmutzteilchen, insbesondere Kiesel und Steinchen befreit werden
- Die Fugenfüllungen dürfen nicht an der Oberkante „überschwappen“. Eine Fülldistanz von etwa einem Zentimeter verhindert das Austreten des Fugenfüllmaterials
- Die Fläche der Rüttelplatte auf der Unterseite des Geräts muss frei von Rost und anderen Verschmutzungen sein
- Der Abrüttler muss in der zum Pflaster passenden Dimension gewählt werden. Ohne Gummimatte „landet“ mehr Kraft auf dem Pflaster. Überdimensioniertes Gewicht und zu starke Leistung rütteln das Pflaster schnell kaputt.
Bei Leihgeräten sollte darauf geachtet werden, ob eine Gummimatte im Lieferumfang enthalten ist. Wenn die Maschine ohne Gummimatte betrieben wird, müssen der Zustand der Rüttelplatte und die Haftungsbedingungen bei Kratzspuren im vorab geklärt werden. Oft hilft ein Foto, das bei Geräteübergabe gemacht wird.