Platzbedarf für die Rampe
Damit eine Rampe wirklich behindertengerecht genannt werden darf, sind viele Punkte einzuhalten. Unter anderem darf die Steigung nicht mehr als sechs Prozent betragen. Daher sind echte behindertengerechte Rampen meistens sehr lang.
Beispiel für Rampenlänge
Ein Eingang mit drei Stufen, die lediglich eine Höhe von 36 Zentimetern überbrücken, benötigt bereits eine Rampe von 600 Zentimetern, also sechs Metern. Das liegt an dem geringen Gefälle, das für eine Rampe zulässig ist.
Podest einplanen
Ab einer Länge der Rampe von mehr als sechs Metern muss sogar jeweils ein Zwischenpodest eingearbeitet werden. Während die Rampe selbst normalerweise 1,20 Meter breit sein sollte, muss das Zwischenpodest mindestens 1,50 Meter lang sein.
Rampe gegenüber Treppe
Bei einer Rampe sollen sich auf beiden Seiten sowohl Handläufe befinden als auch zehn Zentimeter hohe Radabweiser. Bei einer kleinen Treppe, die vielleicht nur etwa 50 Zentimeter Höhe überbrückt sind diese Dinge nicht nötig. Daher sollte man genau überlegen, bevor man tatsächlich eine Rampe baut.
Zuschüsse?
Vor dem Bau einer Rampe für einen Rollstuhlfahrer oder den Nutzer eines Rollators sollten Sie sich erkundigen, ob die Kranken- oder Pflegekasse vielleicht entsprechende Zuschüsse vergeben. Nach einem Arbeitsunfall kann auch die Berufsgenossenschaft Zuschüsse vergeben für derartige Erleichterungen.
Wichtige Maße und Fakten in Kürze
- Steigung nicht mehr als 6 Prozent
- Bewegungsfläche an den Enden mindestens 1,50 x 1,50 Meter
- Breite der Rampe 1,20 Meter
- Rampe und Podeste müssen mit Radabweisern ausgestattet sein
- Rampe muss beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein
- kein Quergefälle gestattet
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