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Themenbereich: Spindeltreppe

Eine Spindeltreppe als „Notwendige Treppe“?

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Spindeltreppen können u.U. als notwendige Treppen behandelt werden Foto: Dariusz Jarzabek/Shutterstock

Eine Spindeltreppe als "Notwendige Treppe"?

In Deutschland ist alles, was mit Bauen zu tun hat, bekanntlich genauestens geregelt. So auch die Zugänglichkeiten von Hausgeschossen. Für eine sogenannte notwendige Treppe gelten immer gewisse Mindestanforderungen. Welche das im Falle einer Spindeltreppe sind, schauen wir uns im Folgenden einmal an.

Wann ist eine Treppe als notwendige Treppe zulässig?

Als „notwendige Treppe“ wird nach dem deutschen Baurecht eine Treppe bezeichnet, die vorschriftsmäßig notwendigerweise vorhanden sein muss. Als notwendige Treppe muss sie gewisse Mindestanforderungen für eine sichere Benutzbarkeit erfüllen, die zur Gewährleistung eines Rettungswegs im Brandfall da sind. Diese Anforderungen betreffen vor allem:

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  • die Laufbreite der Stufen
  • das Material
  • die Verbindung der Treppen/Geschosse untereinander
  • die Konstruktionsweise

Grundsätzlich ist die Bauordnung in Deutschland Ländersache. Bei den Regelungen zu notwendigen Treppen herrschen aber im Großen und Ganzen einheitliche Vorschriften. Diese beziehen sich auf Treppen allgemein, sodass auch Spindeltreppen mit eingeschlossen sind. Sofern sie die im Folgenden erläuterten Anforderungen als Fluchttreppe erfüllen, können sie als notwendige Treppe eingestuft werden.

Laufbreite der Stufen

Damit im Notfall ausreichend Platz zum Retten und Flüchten da ist, soll die Laufbreite einer notwendigen Treppe eine Mindestbreite haben. Die liegt normsalerweise bei einem Meter, bei Treppen innerhalb von Wohnungen und in Gebäuden der Klasse 2 bei 80 Zentimetern. Wenn der Brandschutz gewährleistet ist, sind im Einzelfall auch noch geringere Laufbreiten zulässig.

Material

Das tragende Material der Fluchttreppe muss je nach Gebäudeklasse und Außen- oder oder innerer Wohnungslage feuerhemmend und/oder aus nicht brennbarem Stoff sein. So soll auch noch nach Abbrennen von Stufenbelägen oder Zierleisten eine funktional sichere Benutzung gewährleistet werden.

Verbindung der Treppen/Geschosse untereinander

Eine notwendige Treppe kann, muss aber nicht der einzige Zugang zu einem oberen Geschoss sein. Was sie in den Gebäudeklassen 3 bis 5 (im Groben größere Gebäude) aber muss, ist, eine „nahlose“ Verbindung zwischen allen Geschossen mit Aufenthaltscharakter herzustellen. Ob sie in einem geschlossenen Treppenraum liegen muss, wird regionalbaurechtlich entschieden.

Konstruktionsweise

Zuletzt ist auch noch die Konstruktionsart der Treppe von Belang: so ist eine Treppe nur als notwendige Treppe zulässig, wenn sie nicht einschiebbar oder leiterartig ist, sodass sie im Notfall nicht möglicherweise erst noch aufgestellt werden muss. Da aber Spindeltreppen höchstens bei Harry Potter einschiebbar sein dürften, betrifft sie dieser Punkt wenig. Allerdings soll meist auch für mindestens einen sicheren Handlauf gesorgt sein.

Caroline Strauss
Artikelbild: Dariusz Jarzabek/Shutterstock
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