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Versicherung

Risikolebensversicherung für Bauherren: Was ist das eigentlich und lohnt sie sich für Bauherren?

Von Hausjournal.net | 6. Dezember 2024
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Hausjournal.net, “Risikolebensversicherung für Bauherren: Was ist das eigentlich und lohnt sie sich für Bauherren?”, Hausjournal.net, 06.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 12.05.2025, https://www.hausjournal.net/risikolebensversicherung-fuer-bauherren

Der Bau eines Hauses ist eine große Investition und Risiken sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Relevanz und die Funktionsweise einer Risikolebensversicherung für Bauherren, und wie diese im worst-case dabei hilft, finanzielle Härten für die Hinterbliebenen zu vermeiden.

risikolebensversicherung-fuer-bauherren
AUF EINEN BLICK
Wozu dient eine Risikolebensversicherung für Bauherren?
Eine Risikolebensversicherung für Bauherren schützt Hinterbliebene finanziell im Todesfall, indem sie die vereinbarte Versicherungssumme auszahlt. Damit können die verbleibenden Darlehensraten beglichen und der Lebensstandard der Familie gesichert werden, ohne die Immobilie mit Verlust verkaufen zu müssen.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Im Durchschnitt verstirbt jede 11. Person, noch bevor sie das 67. Lebensjahr erreicht hat. Durch eine Risikolebensversicherung schützen Sie Ihre Hinterbliebenen oder die im Vertrag genannte(n) Persone(n) vor den finanziellen Folgen, sollten Sie frühzeitig versterben. Ihre Angehörigen erhalten dann die in der Police festgelegte Summe.

Bei der Risikolebensversicherung können Sie zwischen zwei Formen wählen:

  • Bei der ersten Variante bleibt die Versicherungssumme während der gesamten Vertragslaufzeit gleich.
  • Bei der Risikolebensversicherung mit Dynamik sinkt die Versicherungssumme entsprechend einem im Vorfeld vereinbarten Plan und passt sich damit dem Immobilien-Restkredit an.

Durch die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird also dafür gesorgt, dass das verbliebene Darlehen von den Hinterbliebenen ohne geldliche Sorgen abgelöst werden kann. Hierdurch lässt sich vermeiden, dass die Immobilie aus finanziellen Gründen zügig und dadurch fast immer mit Wertverlust veräußert werden muss. Weitere Informationen dazu, welche Dokumente für die Auszahlung der Risikolebensversicherung vorliegen müssen, sowie steuerliche Hinweise, etc. finden Sie online auf dem Blog der Versicherung Verti.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Diese sollte so gewählt werden, dass Ihre Angehörigen im Todesfall die Raten ohne wirtschaftliche Einschränkungen weiter bezahlen können. Das heißt: Vereinbaren Sie die Versicherungssumme mindestens in der Höhe des Darlehensbetrages.

Denken Sie aber auch an die Absicherung Ihrer Familie. Zusätzlich zur reinen Darlehenssumme sollten Ihre Hinterbliebenen die laufenden Kosten für eine gewisse Zeit begleichen können. Experten empfehlen, über den Darlehensbetrag hinaus das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens zu versichern.

Können sich Paare gegenseitig absichern?

In vielen Familien tragen beide Partner zum Einkommen bei, wodurch der Erwerb einer Immobilie erst ermöglicht wird. Deshalb ist es relevant, finanziell beide Leben abzusichern.

Hierfür können Sie eine „Risikolebensversicherung auf verbundene Leben“ abschließen. Die Beiträge dieser speziellen Versicherung sind meist etwas günstiger als zwei getrennte Verträge.

Worauf sollte ich bei Vertragsabschluss achten?

Eine Risikolebensversicherung macht beim Erwerb einer kreditfinanzierten Immobilie fast immer Sinn. Allerdings sollten Sie beim Abschluss darauf achten, dass Gültigkeitsdauer und Kreditsumme auf Ihre persönlichen Gegebenheiten ausgerichtet sind:

  • Stimmen Sie die Versicherungsdauer nicht nur auf die Laufzeit des ersten Kreditvertrages ab, sondern auf die gesamte Rückzahlungsdauer. In der Regel sind dies zwanzig oder dreißig Jahre.
  • Vor dem Abschluss der Versicherung steht in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Durch diese kann die Versicherungsgesellschaft Ihr individuelles Todesfallrisiko einschätzen. Manche Versicherer bieten eine vereinfachte Prüfung an, für die Sie nur wenige Fragen beantworten müssen.
  • Schummeln Sie keinesfalls bei den Angaben. Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die, im Versicherungsvertragsgesetz festgelegte, Wahrheitspflicht, führt das zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers. Dieser kann zudem den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Fazit: Durch eine Risikolebensversicherung für Bauherren sorgen Sie dafür, dass im Falle Ihres frühzeitigen Ablebens der Lebensstandard Ihrer Angehörigen erhalten bleibt. Im Todesfall wird die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Dadurch werden die Hinterbliebenen in die Lage versetzt, den noch bestehenden Kredit abzulösen. Eine Veräußerung der Immobilie, die fast immer mit Verlusten einhergeht, kann vermieden werden.

Artikelbild: CrazyCloud/stock.adobe.com

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