Was bedeutet „rutschhemmend“ beim Bodenbelag?
Ist ein Bodenbelag rutschhemmend, so sorgt er auch bei Feuchtigkeit für mehr Halt – dadurch wird verhindert, dass Sie auf dem Fußboden leicht ausrutschen können. Die rutschhemmende Wirkung wird nach der DIN 51130 in unterschiedliche Rutschfestigkeitsklassen eingeteilt:
- R9: normale Anwendung
- R10: Anwendung in barrierefreien Bereichen
- R11: erhöhter Haftreibewert
- R12: großer Haftreibewert
- R13: stark erhöhter Haftreibewert
Darüber hinaus gibt es noch eine Einteilung in Rutschhemmungsgruppen für nassbelastete Barfußbereiche. Sie reicht von A (Umkleideräume) über B (Duschräume) bis C (Schwimmbäder).
Wo kommen rutschhemmende Bodenbeläge zum Einsatz?
Bodenbeläge mit einer hohen Rutschsicherheit sollten in Bereichen verlegt werden, in denen mit Feuchtigkeit, Fett und Öl gearbeitet wird. Dazu gehören im Innenbereich vor allem Küchen, Waschräume, Badezimmer und Duschen. Im Außenbereich muss der Bodenbelag auf der Terrasse und rund um den Pool rutschsicher sein. Die Rutschsicherheitsklasse sollte bei R10 liegen.
Welcher Bodenbelag ist besonders rutschhemmend?
Besonders rutschhemmend sind Bodenbeläge mit einer rauen Oberfläche. Sie sind zwar weniger pflegeleicht als glatte Varianten, können aber Unfälle durch Feuchtigkeit verhindern. Daher gibt es keine speziellen Materialien, die als rutschfest gelten – es geht vielmehr um die Beschaffenheit der Nutzschicht.
Materialien mit einer hohen Rutschfestigkeitsklasse sind oftmals Fliesen, Naturstein, Holz, Gummi und Kork. Auch Vinyl und Epoxidharzbeschichtungen gehören nicht selten in diese Kategorie. Das gilt auch für Teppiche, die im Badezimmer aber eher ungeeignet sind.
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Rutschhemmung?
Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die das Verlegen eines rutschhemmenden Bodenbelags notwendig machen. Allerdings kann sich ein solcher Belag durchaus lohnen, um die Trittsicherheit zu verbessern und Unfälle zu verhindern.
In öffentlichen Bereichen sieht die gesetzliche Lage anders aus. Hier gelten die Normen DIN EN 51097 und DIN 51130, die eine erhöhte Trittsicherheit im Gewerbebereich und in Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern und Co. vorschreiben. Ist ein Barfußbereich nassbelastet, kommen weitere Einteilungen für die Rutschhemmungsgruppe hinzu.