Arbeiten des Schornsteinfegers
Die Gebührenordnung sieht sogar bestimmte Werte für eine Mahnung vor, die der Schornsteinfeger schreiben muss. Diese ist zum Beispiel etwa zwölf Euro teuer für den Kunden.
Verschiedene Grundgebühren
Die Grundgebühren treten auch auf, wenn man einen anderen Schornsteinfeger mit der eigentlichen Arbeit beauftragt.
- Grundgebühr Kehrarbeiten 11,00 Euro
- Grundgebühr Emissionsmessung 4,20 Euro
- Grundgebühr bei Überprüfungs- und Messarbeiten 15,50 Euro
Fahrtpauschalen
Die Fahrtpauschale, die der Schornsteinfeger nehmen darf, hängt nicht von der Entfernung ab, die er bis zu seinem Kunden zurücklegen muss. Außerdem darf er höchstens drei Mal im Jahr eine Fahrtpauschale berechnen. Diese liegt preislich etwas unter 10,00 Euro.
Gebühren für Kehrarbeiten
Die Kehrarbeiten werden jeweils für den ersten Meter berechnet. Dabei kostet zum Beispiel das Kehren eines Abgasrohrs für den ersten Meter etwa 8,50 Euro. Dies gilt einschließlich der Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung. Jeder weitere Meter kostet extra 36 Cent.
Bei Schornsteinen, die man von innen besteigen kann, wird es noch komplizierter. Hier gelten Minutenpreise von knapp unter einem Euro je angefangene Minute Arbeitszeit. Diese Schornsteine haben mindestens einen Durchmesser von 1,60 Metern.
Emissionsmessungen
Diese Kosten gelten nur für die einzelne Messung ohne eine Abgaswegeüberprüfung.
- Emissionsmessung für flüssige Brennstoffe 23,00 Euro
- Emissionsmessung für gasförmige Brennstoffe 18,00 Euro
- Emissionsmessung für feste Brennstoffe 72,00 Euro
Bundesländer uneinheitlich
Die Schornsteinfeger Gebühren sind in einigen Bundesländern stark abweichend. So ist Hamburg in den meisten Sparten das teuerste Pflaster, während Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin meist deutlich günstiger sind. Die restlichen Bundesländer sind sich fast immer einig über die Gebühren.