Reinigung vom Handwerksbetrieb?
Nicht nur die Bezirksschornsteinfeger, sondern jetzt auch die freien Schornsteinfeger dürfen den Schornstein kehren und einige Prüfaufgaben an den technischen Anlagen durchführen. Sogar andere Handwerker, wie Klempner und Heizungsbauer dürfen bei der entsprechenden Qualifikation diese Arbeiten anbieten.
Wenn man einen freien Schornsteinfeger, eventuell auch aus dem europäischen Ausland beauftragt, sollte man darauf achten, dass er beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ebenso wie bei der Handwerkskammer eingetragen ist.
Neue Pflichten für Hausbesitzer
Wer wenig Zeit hat und schon mit den eigenen Terminen kaum nachkommt, sollte sich nicht unbedingt noch die zusätzliche Arbeit der Terminverwaltung für die Schornsteinfegertermine aufladen. Je nach Heizungsanlage sind ganz unterschiedliche Abstände für die technische Prüfung vorgeschrieben, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Zusätzlich muss meist etwa alle drei Jahre eine sogenannte Feuerstättenschau durchgeführt werden. Dabei muss auch ein Kaminofen zum Beispiel von dem Schornsteinfeger auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Neue Pflichten für den Bezirksschornsteinfeger
Der Bezirksschornsteinfeger darf und muss das Kehrbuch überprüfen und neue Anlagen freigeben. Diese Arbeit darf immer noch nur der Bezirksschornsteinfeger durchführen. Man sieht den guten Mann also trotzdem weiterhin regelmäßig, was man ebenfalls vor einem Wechsel bedenken sollte.
Feuerstättenbescheid prüfen
Der Bezirksschornsteinfeger stellt einen Feuerstättenbescheid aus. Dieser ist die Grundlage für die Arbeiten, die man als Hausbesitzer durchführen lassen muss.
Schornsteinfeger wechseln – so funktioniert es
- Feuerstättenbescheid anfordern und auf anfallende Leistungen prüfen
- Angebote einholen von freien Schornsteinfegern
- Anbieter des besten Angebots überprüfen auf Qualifikation
- Termine vereinbaren
- Nachweise gut aufbewahren
Brennt das Haus ab und Sie sind Ihren Pflichten nicht nachgekommen, wird die Gebäudeversicherung keinen Schadensersatz zahlen müssen. Sie sollten also genau überlegen, ob Sie sich diese Pflichten auferlegen wollen, bevor Sie den Schornsteinfeger wechseln.