Kostenbeispiel: Feuerstättenschau
Beispielsituation:
- Einfamilienhaus (1 Wohneinheit)
- einfache Gasheizungsanlage
- Fahrtkosten nach Aufwand (nicht über Arbeitswert)
Posten | Preis |
---|---|
Fahrtkosten | 8,50 EUR |
Grundwert | 12,29 EUR |
Feuerstättenbescheid | 10,50 EUR |
Gesamtkosten | 31,29 EUR |
Kostenbestandteile
- Pflicht und Umfang der Feuerstättenschau
- Kosten der Feuerstättenschau #kostenfaktoren
Pflicht und Umfang der Feuerstättenschau
Für alle Feuerstätten, das heißt Einrichtungen zur Wärmeerzeugung die auf Basis einer Verbrennung von Energieträgern arbeiten (Kaminöfen, Gas-, Öl und Pelletkessel, etc.), hat der Gesetzgeber eine regelmäßige Begutachtung vorgeschrieben. Damit soll die Betriebssicherheit der Wärmeerzeuger dauerhaft sichergestellt werden und das Risiko von Bränden gesenkt und die Brandsicherheit erhöht werden.
Die regelmäßige Begutachtung wird vom Schornsteinfeger in Form einer Feuerstättenschau durchgeführt, im Anschluss daran erstellt der Schornsteinfeger als Prüfprotokoll den sogenannten Feuerstättenbescheid.
Häufigkeit der Feuerstättenschau. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sieht eine zweimalige Prüfung innerhalb von 7 Jahren vor, wobei der Mindestabstand zwischen 2 Prüfungen 3 Jahre betragen muss, die beiden Prüfungen im Siebenjahreszeitraum aber nicht weiter als 5 Jahre auseinander liegen dürfen.
Eine erstmalige Prüfung ist immer automatisch und zwingend erforderlich, wenn eine Feuerstätte neu eingebaut wurde oder wesentliche Änderungen an der Feuerstätte vorgenommen wurden.
Zusätzliche Wartungsarbeiten. Die Feuerstättenschau stellt die „offizielle“ Begutachtung dar, die ausschließlich der zuständige Bezirksschornsteinfeger durchführen darf. Den Bezirksschornsteinfeger darf man dabei nicht frei wählen.
Im Feuerstättenbescheid werden neben den offiziellen Begutachtungen aber auch Intervalle für regelmäßige Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten an der Feuerstätte (hauptsächlich an der Abgasanlage, aber auch Schadstoffmessungen und Termine für Kehr- und Überprüfungsarbeiten) festgelegt. Für diese Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), darf man auch einen Schornsteinfeger seiner Wahl beauftragen. Die bei der Überprüfung gemessenen Werte werden immer an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger übermittelt und von ihm im sogenannten Kehrbuch eingetragen.
Nimmt der zuständige Bezirksschornsteinfeger sowohl die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten vor, kann man die Feuerstättenschau natürlich problemlos im Zuge eines ohnehin anstehenden Termins für eine Überprüfung mit durchführen lassen.
Kosten der Feuerstättenschau
Basis für die Verrechnung. Welche Kosten ein Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau verrechnen darf, ist ausführlich in der KÜO festgelegt. Als Basis für die Verrechnung dienen sogenannte Arbeitswerte. Für jede Arbeit in festgelegtem Umfang wird dabei eine bestimmte Zahl von Arbeitswerten fest vorgegeben.
Welcher Preis für 1 AW angesetzt wird, ist dabei von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich, im Schnitt kostet 1 AW aber zwischen 0,90 und 1,30 EUR. Bei besonders aufwendigen Arbeiten dürfen Zuschläge erhoben werden. Die Fahrtkosten werden in einigen Bundesländern ebenfalls über Arbeitswerte verrechnet, in anderen wiederum nicht.
Seit der letzten Änderung 2020 können nun auch noch Mahngebühren und Zusatzgebühren für eine zwangsweise Durchführung (wenn man die Feuerstättenschau verweigert) über vorgegebene Arbeitswerte verrechnet werden.
Verrechnungsgrundlage. Die Grundlage für die Verrechnung der Feuerstättenschau bilden folgende Vorgaben:
- Grundwert je Gebäude (1 Nutzungsheinheit): 11,7 AW
- jede weitere Nutzungseinheit im Gebäude: 4 AW
- Ausstellung des Feuerstättenbescheids (max. 3 Feuerungsanlagen): 10 AW
- je weiterer Feuerungsanlage: 2 AW (insgesamt maximal 30 AW)
- zusätzliche Ausfertigung eines Feuerstättenbescheids: 2 AW
- Zuschlag je Feuerstätte: 6 AW
Dazu können je nach Bedarf weitere Zuschläge kommen:
- bei alleinstehenden Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen (Schornsteinen): 1 AW je angefangener Meter senkrechter Teile bzw. waagrechter Teile (bei waagrechten Teilen ab 10 m)
- Zuschlag für Abgasanlagen außerhalb des Gebäudes: 3 AW
- schwer erreichbare Gebäude: 0,7 AW – möglich sind bis zu 25 %
- Begehung zweimal (im Abstand von 5 Werktagen) trotz Ankündigung ohne sachlichen Grund verhindert: 10 AW
- Zuschlag außerhalb der üblichen Arbeitszeiten: 50 % (außer Sonn- und Feiertag)
- Zuschlag Sonn- und Feiertag: 100 %
Erbringt der Schornsteinfeger weitere Leistungen (z.B. die Überprüfung von speziellen Anlagenteilen, Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, der zulässigen Grenzwerte, der Brennstofffeuchtigkeit o.ä.), können im Einzelfall noch weitere Arbeitswerte anfallen. Das gilt besonders dann, wenn neu errichtete Feuerstätten oder zusätzliche Feuerungsanlagen im Aufstellraum vor der Inbetriebnahme ihre erste Prüfung und den ersten Feuerstättenbescheid erhalten.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung (3 Nutzungseinheiten)
- gemeinsame Gasheizungsanlage
- Fahrtkosten nach Aufwand (nicht über Arbeitswert)
- Einsatz am Samstag
Posten | Preis |
---|---|
Fahrtkosten | 14,50 EUR |
Grundwert | 12,29 EUR |
weitere Wohneinheiten | 8,40 EUR |
Feuerstättenbescheid | 10,50 EUR |
Zuschlag Samstag | 15,60 EUR |
Gesamtkosten | 61,29 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Preisvergleiche bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten
- Kosten auf die Mieter umlegen
- Steuerabsetzung
Preisvergleiche bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Die sogenannten „hoheitlichen“ Aufgaben erfüllt immer der zuständige Bezirksschornsteinfeger, die Preise sind dafür festgelegt. Für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten ist man dagegen nicht an den Bezirksschornsteinfeger gebunden – man kann dafür einen beliebigen Kaminkehrer beauftragen. Für diese Arbeiten gelten auch keine festgelegten Preise, sodass sich durchaus deutliche Preisunterschiede ergeben. Das sollte man möglichst ausnutzen, wenn man schon die Wahl hat – und gegebenenfalls auch den den Schornsteinfeger wechseln.
Kosten auf die Mieter umlegen
Als Vermieter darf man die Kosten für die Feuerstättenschau über die Nebenkosten an die Mieter weiterverrechnen. Sie gelten als „laufende öffentliche Lasten des Grundstücks“.
Steuerabsetzung
Sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger, die im privaten Haushalt (z. B. Einfamilienhaus) anfallen, können als Handwerkerkosten geltend gemacht werden. Klicken Sie einfach auf den Link, um Details zur Steuerabsetzung zu erfahren.
FAQ
Welche Kosten verursacht eine Feuerstättenschau?
In unserem Beispiel fallen für die Feuerstättenschau Kosten von 31,29 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Die grundlegenden Bestandteile sind die Grundgebühr und die Gebühr für die Ausstellung des Feuerstättenbescheid, dazu können weitere Arbeitsaufwände und Zuschläge kommen. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich die Kosten senken?
Für die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten lohnen sich Preisvergleiche zwischen den Schornsteinfegern am Ort (nicht für den Feuerstättenbescheid als hoheitliche Aufgabe). Vermieter können die Kosten auf die Mieter umlegen, als Hausbesitzer (Privathaushalt) kann man sie als Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.