Woran erkennt man einen Siebenschläfer in der Zwischendecke?
Es gibt einige Nagetiere, die sich gern im Deckenbereich menschlicher Behausungen einnisten. Dazu gehören Mäuse, Ratten, Marder und eben auch Siebenschläfer. Welche Tierart für die Geräusche aus einer Zwischendecke verantwortlich ist, lässt sich nicht immer so ohne Weiteres sagen. Das Spektrum der Indizien sieht nämlich bei allen ähnlich aus: trappelnde Laufgeräusche, Kommunikationslaute wie Quietschen und Pfeifen, Nagetätigkeiten und stechende Geruchsausdünstungen von Exkrementen. Folgende Anzeichen sprechen für den Siebenschläfer:
- Geräusche: lautes Trappeln, Kruschpeln, Nagen
- Kommunikationslaute: Zirpen, Quieken, Fiepen, Pfeifen, Zwitschern (sehr oft hintereinander!)
- Spuren mit Krallenabdrücken
- Aktivität vorwiegend nachts und nur außerhalb der Winterschlafzeit: von Mai/Juni bis September/Oktober
- Aussehen: ähnliche Größe wie eine Maus, Form und buschiger Schwanz eher wie bei einem Eichhörnchen, gräulich-braunes Fell, schwarz umrandete Augen
- stechender Geruch von Exkrementen
Darf man Siebenschläfer selbst bekämpfen?
In diesem Punkt ist es wichtig zu wissen, dass Siebenschläfer als heimische europäische Säugetierart durch die Bundesarteschutzverordnung unter besonderem Schutz (allerdings nicht unter strengem Schutz) stehen. Das bedeutet, dass man sie nicht töten, fangen oder verletzen, aber auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beschädigen, zerstören oder entfernen darf. Bei Einnistungen in menschlichen Behausungen können im Gegensatz zu Nistplätzen in der Natur allerdings durchaus Ausnahmen genehmigt werden. Dazu wenden Sie sich an Ihre örtliche Naturschutzbehörde. Art- und gesetzesgerecht ist ein Eingriff natürlich insbesondere, wenn er von Fachleuten – sprich Kammerjägern – durchgeführt wird.
Wie dürfen Siebenschläfer bekämpft werden?
Da Siebenschläfer wie schon erwähnt von der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind, kommen nur sogenannte Repellentien, also artgerechte Vertreibungsmittel für die – so sei noch einmal betont: genehmigungspflichtige – Bekämpfung in Frage. Es gilt also, den oder die Siebenschläfer dazu zu bewegen, freiwillig zu gehen. Leider ist das gar nicht so einfach, denn im Vergleich zu Mardern oder Mäusen zeigen sich die Tiere relativ unbeeindruckt von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Dazu gehören:
- penetrante Gerüche von Mottenkugeln, WC-Steinen oder Möbelpolituren
- Ultraschallgeräte
- Lebendfallen
Vor allem bei Lebendfallen bleibt allerdings immer noch ein Restrisiko, die Tiere unnötig zu beeinträchtigen. Zum Beispiel können Jungtiere, wenn das Muttertier gefangen sitzt, durch die fehlende Versorgung elendig zugrunde gehen. Wenn Sie Lebendfallen einsetzen, ist engmaschige Kontrolle und am besten Unterstützung durch Fachleute deshalb wichtig.
Welche Schäden können Siebenschläfer anrichten?
Siebenschläfer können, so niedlich sie auch aussehen und so klein sie auch sind, ganz schön stören. Die wesentlichen Beeinträchtigungen durch sie für Sie als Hausbewohner sind folgende:
- Lärmbelästigung in der Nacht
- Anknabbern von Dämmmaterial und Elektroleitungen
- Verätzungen von Baumaterialien durch Ausscheidungen