Mit oder ohne Flammschutzmittel
Deckenplatten aus Styropor erfüllen unterschiedliche Funktionen. Sie hängen Decken ab und senken die Raumhöhe, dienen als Dämmung und als optisches Gestaltungsmittel. Alte Platten aus Styropor müssen darauf geprüft werden, ob sie mit Flammschutzmitteln behandelt wurden. Bei Demontagen von Deckenplatten aus Styropor, die vor 1993 verwendet wurden, handelt sich in jedem Fall um Sondermüll. Ursache ist die Herstellung unter Zuhilfenahme von Fluorkohlenwasserstoff (FCKW).
Bis etwa 2015, zwei Jahre nach dem weltweiten Verbot, wurden Deckenplatten aus Styropor mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) versetzt und verbaut. Der langlebige organische Schadstoff gehört zu den risikobehaftetsten chemischen Verbindungen, die es gibt. Deckenplatten in Gebäuden mussten vor dem Verbot meist strenge Brandschutzauflagen erfüllen. Die Wahrscheinlichkeit, das HBCD enthalten ist, ist bei älteren Deckenplatten hoch.
Gesetzliche Regeln und Vorschriften bei HBCD-Gehalt
Nach der Erkenntnis über die enorm giftige Wirkung von HBCD wurden folgende strenge Entsorgungsregeln gesetzlich festgeschrieben:
- Deckenplatten mit HBCD-haltigem Styropor müssen sofort als Sondermüll kenntlich gemacht werden
- Nur speziell zugelassene Verbrennungsanlagen mit entsprechenden Filteranlagen dürfen die demontierten Deckenplatten annehmen und verbrennen
- Eine lückenlose Dokumentation, beginnend am Demontageort über den Transport bis zum Erreichen der Sondermüllverbrennungsanlage, muss zwingend schriftlich niedergelegt werden
Sauberkeit und Sortenreinheit bei Entsorgung
Für alle zu entsorgenden Deckenplatten gilt, dass eine materielle Sortenreinheit gegeben sein muss. In der Praxis nehmen die öffentlichen und privaten Entsorgungsdienstleister selbst nur mit leichten Klebespuren verunreinigte Platten nicht mehr an.
Als Folge der in vielen Fällen kaum möglichen Trennung entsteht Mischabfall, dessen Entsorgung den von Bauschutt oder reinem Styropor um bis zum Fünffachen übersteigt. Wenn beim Entfernen der Deckenplatten die geringste Möglichkeit entsteht, sie von anderen Anhaftungen und Substanzen zu trennen, ist dieser Aufwand immer günstiger.
Abgabestellen und Entsorgungsorte
Dienstleistende Betriebe und Unternehmen, die Deckenplatten demontieren, brauchen eine Übernahmebescheinigung eines zugelassenen Entsorgungsfachbetriebs. Für FCKW- und HBCD-haltiges Styropor liefern die gesetzlich genehmigten Verbrennungsanlagen diesen fachbetrieblichen Nachweis.
Um die Schadstoffbelastung der Deckenplatten zu ermitteln, bietet das deutsche Umweltbundesamt ein Musterschreiben an. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen (48 Stunden) auf die Anfrage zu reagieren. Einzelne Spezialdienstleister können durch Proben die Belastung oder Schadstofffreiheit testen.
Vereinfacht gesagt können Deckenplatten aus Styropor ohne Schadstoffe in einem offenen Container entsorgt werden. Für belastete Platten ist ein geschlossener Container mit Deckel vorgeschrieben. Der Preisunterschied beläuft sich auf durchschnittlich etwa zwanzig Prozent für den Transport.