Material erkennen, untersuchen und zuordnen
Bevor mit dem Entfernen von Deckenplatten begonnen wird, sollte deren Alter, Beschaffenheit, Behandlung und Herstellungsmethode festgestellt werden. Im Zweifel lässt sich ein zugelassener Gutachter hinzuziehen. Nach dem Ergebnis wird das Entsorgen vorbereitet. Bei fast allen Deckenplatten ist mit enthaltenen Flammschutzmitteln zu rechnen, die seit jeher baurechtlich gefordert werden.
Generell gilt, dass sortenreines Material gezielter und kostengünstiger entsorgt werden kann. Neben der Bestimmung der Platten selber sollte schon bei der Methode der Demontage auf die Potenziale der Säuberung und Trennfähigkeit geachtet werden.
Harte Kunststoffe wie FRP und PVC
Deckenplatten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (FRP) und Polyvinylchlorid (PVC) gehören in begrenzten Mengen in den Restmüll oder Sperrmüll.
Polystyrol wie Styropor und Styrodur
Expandiertes Polystyrol (EPS/Styropor) ohne Flammschutzmittel und nicht vor 1993 verbaut, wird im Wertstoffhof abgeben. Extrudiertes Polystyrol (XPS/Styrodur) ohne Flammschutzmittel darf nur direkt in einer Müllverbrennungsanlage abgeben werden.
Das Entsorgen von Styropordeckenplatten, die vor 1993 unter Einsatz von FCKW hergestellt und verbaut wurden und/oder das Flammschutzmittel HBCD enthalten, zählen zum Sondermüll. Dokumentation und fachgerechter Transport bis zum zugelassenen Entsorgungsort (Verbrennungsbetriebe mit spezieller Zulassung) sind vorgeschrieben.
Geleimte Deckenplatten gehören zu problematischen Holzwerkstoffen
Mitteldichte Holzfaserplatten (MDF), hochdichte Holzfaserplatten (HDF) und Grobspanplatten (OSB) entwickeln bei der Verbrennung immer giftige Gase, die nur in Öfen mit Spezialfiltern verbrannt werden dürfen.
Mineralfaserplatten mit Zusätzen fast immer Sondermüll
Mineralfaserplatten (KMF) enthalten bei Herstellung vor 2000 meist Asbest und oft auch giftige Bindemittel. Ein Fachbetrieb mit einem Sammelentsorgungsnachweis muss eingeschaltet werden.
Gipskarton und Rigips
Als sortenrein gelten diese Werkstoffe im unbehandelten Zustand als Restmüll. Aufgrund der Sperrigkeit müssen sie zu Deponien oder Wertstoffhöfen gebracht werden.