Tiefengrund und Dispersionsfarbe
Tiefengrund bei der Wandrenovierung einzusetzen, ist in einigen Fällen ratsam. Das Grundierungsmittel auf Kunstharzbasis hat zum einen die Eigenschaft, tief in die feinen Poren saugender Wandbeläge einzudringen. Dadurch entsteht eine imprägnierende Wirkung, die vor Schimmelpilzbefall schützt. Zum anderen verfestigt es die Oberfläche instabiler Wandbeläge und sorgt so für eine bessere Anhaftung von Schmuckbelägen wie Tapeten, Dekorputzen oder Wandfarben.
Deshalb profitieren vor allem zu streichende Wände mit folgenden Eigenschaften von der Vorbehandlung mit Tiefengrund:
- stark saugend
- sandende oder kreidende Oberfläche
- salzbelastet
- von morbidem Altanstrich belegt
Zu den stark saugenden Wänden zählen insbesondere unbehandelte Trockenbauwände aus Gipskarton oder mit grobporigem Mineralputz belegte Wände. Die Saugfähigkeit lässt sich leicht prüfen, indem man eine Stelle befeuchtet und beobachtet, wie schnell die Feuchtigkeit aufgesogen wird. Ältere Putzwände können beim Streichen mit der Hand über die Oberfläche eine starke Absandung zeigen, die das Anhaften von Astrichmaterial verschlechtert. Auch durch ehemalige Wasserschäden zurückgebliebene Salzrückstände oder porös gewordene Altanstriche wirken haftvermindernd. In diesen Fällen ist vor allem transparenter (unpigmentierter), lösemittelhaltiger Tiefengrund das Mittel der Wahl.
Dispersionsfarben sollen die Wand mit einem homogenen Farbfilm bedecken. Dazu benötigen sie einen porenverfüllten, also nicht mehr saugenden Untergrund, der ihnen das enthaltene Wasser nicht sofort entzieht und damit die deckende Filmbildung verhindert. Diesem fachsprachlich sogenannten Aufbrenneffekt wirkt unpigmenriterter Tiefengrundierung entgegen.
Mischen nur in bestimmten Fällen möglich
Nach Gegenüberstellung der Funktionen und Eigenschaften von Tiefengrund und Dispersionsfarbe ist eigentlich klar: Die Anstrichmittel müssen getrennt voneinander angewandt werden. Werden sie zeitgleich aufgetragen, stören sie sich gegenseitig: Die Pigmente der Wandfarbe verhindern, dass das Kunstharz des unpigmentierten Tiefengrundes tief in die feinen Kapillare eindringen kann. Und ohne die vollständig abgeschlossene Wirkung des kapillarschließenden Tiefengrundes kann die bindemittelarme Wandfarbe keinen gleichmäßigen Film bilden und verschwindet regelrecht in der Wand.
Bei Wänden, die aufgrund ihres starken Saugverhaltens und ihrer geringen Tragfähigkeit dringend eine porenverschließende Grundierung benötigen, wird man also durch das Zusammenwerfen von Grundierung und Farbanstrich leider kein befriedigendes Ergebnis erzielen.
Dennoch: In bestimmten Fällen lassen sich die beiden getrennten, zeitraubenden Arbeitsschritte durchaus zusammenfassen. Und zwar dann, wenn die Wandsituation nicht ganz so viel Imprägnierung, sondern eher eine Oberflächenegalisierung und Haftvermittlung erfordert. Also etwa bei glatten, schwach saugenden und farblich und/oder im Saugverhalten zu heterogenen Wänden. Das können z.B. Betonwände sein oder Wände, die mit einem festen, einigermaßen tragfähigen, aber eben zu fleckigen Altanstrich belegt sind. Hier eignet sich ohnehin eher ein pigmentierter, wasserbasierter Tiefengrund. Diesen können Sie durchaus mit einer Wandfarbe im gewünschten Farbton einfärben.