Toilettenspülung undicht
Wenn die Toilettenspülung lange nachläuft oder sogar immer läuft, ist das nicht nur ärgerlich, dabei wird auch eine Menge Wasser verschwendet. Der erhöhte Wasserverbrauch verursacht Kosten – auf diesen bleibt der Mieter sitzen. Doch wer ist zuständig für die Reparatur? Folgende drei Szenarien kommen hier zur Anwendung:
- Kleinraparaturklausel im Mietvertrag
- Defekt in der Vorwandinstallation
- Offen verbauter Spülkasten
Ist im Mietvertrag keine gültige Kleinreparaturklausel vermerkt, ist in jedem Fall der Vermieter für die Reparatur verantwortlich.
Bei einer gültigen Klausel können Sie als Mieter für die Reparatur verantwortlich sein, wenn der Defekt in einem offen verbauten Spülkasten auftritt und die Kosten den Rahmen einer Kleinreparatur nicht sprengen.
Liegt dagegen ein Defekt in einer Vorwandinstallation vor – müssten Sie also eine Wand öffnen, um überhaupt an den Spülkasten zu kommen – handelt es sich nie um eine Kleinreparatur, Hier ist die Reparatur in jedem Fall Vermietersache.
Toilette: Abwasser undicht
Treten Fäkalien aus dem WC aus, kann das gravierende Folgen haben. Folgeschäden und Schäden an der Bausubstanz selbst können teure Reparaturen nach sich ziehen. Hier liegt in jedem Fall ein Mangel vor, der von Vermieterseite beseitigt werden muss. Austretendes Abwasser ist nicht nur ärgerlich, hier wird auf lange Sicht die Bausubstanz selbst in Mitleidenschaft gezogen. Es handelt sich nicht um eine Kleinreparatur, sondern um Kosten der Instandhaltung, beziehungsweise Instandsetzung.
Schäden richtig melden
Um als Mieter auf der sicheren Seite zu sein, informieren Sie den Vermieter nachweisbar, also schriftlich oder per Email. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.
Reagiert Ihr Vermieter nicht auf die nachweisbare Mängelanzeige, haben Sie die Möglichkeit einer Ersatzvornahme. Das bedeutet, Sie können die Undichtigkeit selbst von einer Fachfirma beseitigen lassen. Die Kosten müssen anschließend vom Vermieter erstattet werden.
Kommt es durch die Undichtigkeit zu einem starken Austritt von Fäkalien, kommt eine Notreparatur in Frage. Als Mieter sind Sie hier in der Beweispflicht, dass die Undichtigkeit der Toilette zu einem nicht hinnehmbaren Zustand geführt hat. Ist dies nicht der Fall, muss der Vermieter die Kosten für eine Notreparatur nicht übernehmen. Sichern Sie sich als Mieter daher durch Fotos und bestenfalls Zeugen ab.