Treppenhaus ansetzen
Ein außen angesetztes Treppenhaus ermöglicht es gerade bei älteren Häusern, innen mehr Wohnraum zu gewinnen. Ein weiterer Vorteil ist aber, dass durch den Zugang an der Hausaußenseite auch der obere Teil des Hauses vom unteren Teil abgetrennt werden kann. So können Sie zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder die Wohnung oben einfach vermieten, ohne dass fremde Leute durch Ihre Wohnung laufen müssen.
Treppenhaus räumlich abgeschlossen
In Gebäuden mit mindestens drei Vollgeschossen ist ein abgeschlossenes Treppenhaus Pflicht. Darin sind sich die Landesbauämter einig. In jedem Stockwerk muss eine entsprechende Tür das Treppenhaus räumlich von dem Hausflur abtrennen. Sollte zusätzlich ein Fahrstuhl vorhanden sein, sollten dessen Zugänge ebenfalls vom Treppenhaus getrennt werden. Der Fahrstuhl darf seine Türen natürlich direkt zum Hausflur öffnen.
Landesbauordnung beachten
Die Bauordnungen der Länder sind leider nicht gleich. Daher müssen Sie vor Ort zunächst bei Ihrem Bauamt nachfragen, welche Bestimmungen für ein Treppenhaus an der Außenseite bestehen. In jedem Fall sind die Abstände zu der Grundstücksgrenze einzuhalten. Gerade in neuen Baugebieten kann auch die Fassade des Treppenhauses vorgeschrieben sein.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einige Regeln einhalten. Diese können Sie selbst nicht alle kennen, daher ist es hilfreich, einen Fachmann, wie einen Architekten zu beauftragen, wenn Sie ein Treppenhaus außen am Haus anbauen wollen.
- Landesbauordnung
- Bebauungsplan
- Grundstücksgrenzen
- eventuell Einwilligung vom Nachbarn
- Material
- Treppenbauregel beachten
- Fachmann beauftragen