Welche Maße sind im Treppenhaus wichtig?
Im Rahmen der Bau- und der Brandschutzvorschriften ist eine begehbare Treppenstufenbreite von mindestens einem Meter vorgeschrieben. Aus dieser Mindestbreite ergibt sich die erforderliche Treppenhausbreite, für die noch das Treppenauge und je nach Konstruktion die Wangenbreite hinzugerechnet werden müssen. Die Stufenhöhe muss zwischen 14 und 19 Zentimetern liegen, die Auftrittsfläche zwischen 26 und 37 Zentimetern. Aus diesen Vorgaben ergibt sich, welche Treppentypen für den Treppenhausgrundriss in Frage kommen.
Wie nimmt man in einem Treppenhaus die Maße auf?
Es sind einige Grundmaße zu ermitteln. Neben der Grundfläche des Treppenhauses müssen Deckenaussparung, Laufbreite, Steigungshöhe und Auftrittstiefe berechnet werden. Gegebenenfalls sind auch Wandöffnung für Fenster und Türen zu berücksichtigen. werden. Innerhalb der zulässigen Maßbereiche muss ein Kompromiss zwischen Nutzungskomfort, Raumausnutzung und Sicherheit gefunden werden. Eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2 Metern (üblicherweise ab 2,10 Meter) ist einzuhalten. Sie wird von der Auftrittsfläche bis zur darüber liegenden Decke gemessen und darf auch am Austritt (unteres Ende der Treppe) nicht unterschritten werden.
Wo sind die Maße für ein Treppenhaus vorgeschrieben?
Grundlegende Vorschriften für den Treppenbau finden sich in der Musterbauordnung (MBO) und in der DIN 18065. Barrierefreies Bauen ist in der DIN 18040 geregelt. Weitergehende Anforderungen können in den Landesbauordnungen (LBO) enthalten sein. Die Vorschriften unterscheiden zwischen baurechtlich notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Nicht notwendige Treppen dürfen geringere Abmessungen haben und können entsprechend in einem kleineren Treppenhaus untergebracht werden.
Welche Maße sind für den Grundriss vom Treppenhaus möglich?
Bei der Planung eines Treppenhauses stehen verschiedene Treppenverläufe zur Auswahl. Am platzsparendsten sind viertel- und halbgewendelte Treppen. Geradläufige Treppen werden durch Podeste verbunden und benötigen mehr Platz. Runde Spindeltreppen sind als Haupttreppen nicht zulässig, da sie die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege nicht erfüllen. Bogentreppen benötigen viel Platz und werden in der Regel als Sonderanfertigung hergestellt. Sie werden seltener in einem Treppenhaus „versteckt“ und wenn, dann eher in Glasabtrennungen.