Normierte Toleranzbereiche
Beim Berechnen der Treppensteigung ist das relative Verhältnis von Höhe zu Laufweg entscheidend. Der errechnete Auftritt oder die Tiefe der Treppenstufen bei notwendigen Treppen muss mindestens 26 und darf höchstens 37 Zentimeter betragen. Bei nicht notwendigen Treppen kann die Mindesttiefe bei 21 Zentimetern beginnen.
In Wohngebäuden und Wohnungen betragen der Toleranzbereich von 23 bis 37 Zentimetern bei notwendigen Treppen und 21 bis 37 Zentimeter für baurechtlich nicht notwendige Treppenbauten. Bei Treppen mit Unterschneidung ist nur der nicht überdeckte Auftritt relevant.