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Themenbereich: Warmwasser

Muss man Warmwasser separat anmelden?

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Der Energieträger, der für das Warmwasser sorgt, wird meist schon anderweitig angemeldet Foto: bubutu/Shutterstock

Muss man Warmwasser separat anmelden?

Beim Umzug ändert sich Vieles. In der neuen Wohnung steht man nicht selten vor ganz anderen installatorischen Gegebenheiten als gewohnt. Und die führen auch zu anderen Meldeverpflichtungen. Da kann man schon mal unsicher werden: muss Warmwasser eigentlich separat angemeldet werden?

Muss man Warmwasser separat anmelden?

Beim Umzug muss man nicht nur beim Bürgeramt seinen neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch sämtliche Versorgungsquellen fürs Wohnen: Strom, Wasser, gegebenenfalls Gas und Telefon- und Internetanschluss. Warmwasser muss in aller Regel aber nicht separat bei einem Versorgerunternehmen angemeldet werden. Denn normalerweise wird es erst im Haus erwärmt, und zwar folgendermaßen:

  • Lesen Sie auch — Die richtige Solltemperatur fürs Warmwasser
  • Lesen Sie auch — Heizung und Warmwasser getrennt installieren?
  • Lesen Sie auch — Das Warmwasser an der Heizung abstellen
  • über eine gasbetriebene Heizung
  • über strombetriebene Warmwasserbereiter
  • über eine ölbetriebene Heizung
  • über eine holzbetriebene Heizung
  • über ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien
  • über Fernwärme

Der Energieträger, mit dem das Warmwasser erzeugt wird, ist also entweder schon in den sonstigen anmeldepflichtigen Versorgungsmedien inbegriffen – im Falle einer zentralen Gastherme als Heizung oder strombetriebenen, dezentralen Warmwasserbereitern wie Boilern oder Durchlauferhitzern. Oder aber das Warmwasser wird von einem anderen Wärmelieferanten gespeist, der vom Hauseigentümer oder -bewohner eigenständig besorgt bzw. bezogen wird: von Heizöl, Holz oder erneuerbaren Energien.

Zentralheizungen mit herkömmlichem Heizölbetrieb oder mit Scheit- oder Pelletholzbeheizung kommen klassischerweise in Einfamilienhäusern zum Einsatz. Das Öl oder das Holz muss separat besorgt werden, um damit den Heizkessel und darüber auch einen angeschlossenen Speicher fürs warme Trinkwasser zu versorgen. Der anmeldungspflichtige Teil am warmen Trinkwasser ist dann nur das (kalte) Wasser an sich – nicht aber seine Erwärmung.

Bei der Erwärmung des Trinkwassers durch moderne Umweltenergien wie etwa über Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpensysteme ist es im Grunde genauso. Die Versorgung mit der Erwärmungstechnik obliegt dem Hausbesitzer und nur die Lieferung des kalten Trinkwassers muss bei den Stadtwerken bestellt werden.

Eine andere Option der Versorgung mit warmem Brauch- und Trinkwasser ist der Bezug von Fernwärme. Diese Möglichkeit hat man nur, wenn man in ein Fernwärmenetz-Gebiet gezogen ist, in dem ein nahegelegenes Heizkraftwerk thermische Wärme über eigene Rohre an private und öffentliche Haushalte abzweigt. Hierfür wird vom Hauseigentümer ein Bezugsvertrag direkt mit dem Versorger abgeschlossen.

Caroline Strauss
Artikelbild: bubutu/Shutterstock
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