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Wasserschaden

Wasserschaden: Wohnung unbewohnbar – Wer zahlt jetzt?

Von Rafael di Silva | 6. Dezember 2024
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Rafael di Silva
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Rafael di Silva, “Wasserschaden: Wohnung unbewohnbar – Wer zahlt jetzt?”, Hausjournal.net, 06.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/wasserschaden-wohnung-unbewohnbar

Wasserschäden in der Wohnung führen oft zu hohen Kosten und Unannehmlichkeiten. Erfahren Sie, wer die Kosten für eine alternative Unterkunft trägt und welche Möglichkeiten Sie haben.

wasserschaden-wohnung-unbewohnbar
Eine Ersatzwohnung muss der Vermieter meist nicht stellen, auch wenn die Wohnung unbewohnbar ist

Wer trägt die Kosten für eine alternative Unterkunft?

Wenn Ihre Wohnung infolge eines Wasserschadens unbewohnbar wird, hängt die Kostenübernahme für eine alternative Unterkunft maßgeblich von der Ursache des Schadens und Ihrer Versicherungsdeckung ab.

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Grundsätzlich greift die Hausratversicherung, wenn der Wasserschaden durch einen versicherten Schaden wie Rohrbrüche oder undichte Leitungen entstanden ist. Diese Versicherung übernimmt oft die Kosten für ein Hotel oder eine ähnliche Unterkunft, allerdings mit einer Obergrenze sowohl in der Höhe der täglichen Erstattung als auch der maximalen Erstattungsdauer. Üblicherweise liegt die tägliche Pauschale bei etwa 1/1000 der Versicherungssumme und ist auf maximal 100 Tage beschränkt.

Wenn Sie Mieter sind und der Wasserschaden durch Ihren Vermieter oder einen Nachbarn verursacht wurde, übernimmt entweder die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder die Wohngebäudeversicherung des Vermieters die Kosten für die alternative Unterbringung. Beachten Sie jedoch, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, Ihnen eine Ersatzunterkunft zu beschaffen. Diese Verantwortung liegt bei Ihnen.

Die Erstattung durch die Versicherung umfasst in der Regel nur die reinen Übernachtungskosten. Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung, Internet oder andere Nebenkosten müssen Sie selbst tragen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen Ihres Vertrages, um finanziellen Überraschungen vorzubeugen.

Stellen Sie sicher, dass Sie den Wasserschaden schnell und vollständig dokumentieren und der Versicherung melden, um eine zügige Schadensregulierung zu ermöglichen.

Welche Möglichkeiten der Unterbringung gibt es?

Bei einem Wasserschaden, der Ihre Wohnung unbewohnbar macht, haben Sie verschiedene Optionen zur Unterbringung:

  1. Hotels und Pensionen: Oft eine schnelle Lösung für den kurzfristigen Bedarf. Stellen Sie sicher, dass die Kosten durch Ihre Versicherung gedeckt sind, und beachten Sie mögliche Obergrenzen in der täglichen Erstattung und der maximalen Dauer.
  2. Ferienwohnungen: Besonders für längere Zeiträume attraktiv, da sie oft mehr Platz und häusliche Annehmlichkeiten bieten.
  3. Unterkunft bei Verwandten oder Freunden: Kostengünstige Variante, jedoch ohne Kostenerstattung durch die Versicherung.
  4. Mietwohnungen: Kurzfristig gemietete möblierte Wohnungen bieten eine komfortable Übergangslösung.

Für die Zwischenlagerung Ihres Hausrats während der Renovierungsarbeiten gibt es folgende Lösungen:

  • Lagerhäuser und Self-Storage-Einrichtungen: Sicher und trocken für Möbel und Besitztümer.
  • Lagerung bei Freunden oder Familie: Mögliche kostenfreie Option.

Beachten Sie, dass die Kosten für solche Zwischenlagerungen oft ebenfalls von Ihrer Versicherung übernommen werden, sofern dies in Ihrem Vertrag vorgesehen ist.

Wie lange zahlt die Versicherung die Unterbringungskosten?

Die Dauer der Übernahme der Unterbringungskosten variiert je nach Versicherungspolice und den Bedingungen Ihres Vertrags. Meistens werden diese Kosten bis zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit Ihrer Wohnung übernommen, jedoch existieren häufig zeitliche Begrenzungen, die üblicherweise bei maximal 100 Tagen liegen.

Es gibt auch finanzielle Obergrenzen, in der Regel etwa 1/1000 der Versicherungssumme pro Tag. Sollten Ihre Unterkunftskosten höher sein als die gedeckte Pauschale, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben.

Mietminderung bei unbewohnbarer Wohnung

Wenn Ihre Wohnung aufgrund eines Wasserschadens unbewohnbar wird, haben Sie gemäß § 536 BGB das Recht auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung kann bis zu 100 % betragen, wenn die vollständige Unbewohnbarkeit gegeben ist.

Zu beachten ist:

  • Anzeige des Mangels: Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Wasserschaden und die eingeschränkte Nutzung der Wohnung.
  • Erforderliche Beweise: Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig, beispielsweise durch Fotos und detaillierte Beschreibungen.
  • Einigung: Versuchen Sie zunächst, eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen.
  • Juristischer Rat: Ziehen Sie rechtlichen Beistand hinzu, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

Die Mietminderung gilt, bis der Schaden vollständig behoben ist und die Wohnung wieder bewohnbar ist.

Aufwandsentschädigung

Erleiden Sie durch einen Wasserschaden persönliche Aufwendungen, können Sie eine Aufwandsentschädigung beantragen. Dazu zählen Kosten im Zuge der Schadensbehebung:

  • Reinigungs- und Aufräumarbeiten: Dokumentieren Sie zeitlichen Aufwand und Hilfskosten, die durch selbst durchgeführte Arbeiten entstanden sind.
  • Einsatz von Trocknungsgeräten: Reichen Sie erhöhte Stromrechnungen ein.
  • Längere Anfahrtswege: Fordern Sie den Mehraufwand für längere Arbeitswege.

Dokumentieren Sie Ihre Aufwendungen präzise, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Verursacher des Wasserschadens durchzusetzen.

Was tun bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung?

Sollten Unstimmigkeiten mit Ihrer Versicherung auftreten, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Ombudsmann einschalten: Diese unabhängige Stelle kann oft eine einvernehmliche Lösung finden.
  2. Rechtlichen Beistand suchen: Ein spezialisiertes Rechtsanwaltsbüro kann Ihnen helfen, Ihre Forderungen durchzusetzen.
  3. Schlichtungsverfahren nutzen: Einige Versicherungen bieten diese Option, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  4. Gerichtsverfahren anstreben: Falls alle anderen Maßnahmen scheitern, bleibt der Klageweg.
  5. Dokumentation und Beweise sammeln: Bewahren Sie alle Unterlagen und Beweise sorgfältig auf, um Ihre Position zu stützen.

Es ist ratsam, zunächst alle außergerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Schnelle Schadensregulierung

Für eine schnelle Schadensregulierung ist es entscheidend, den Wasserschaden unverzüglich Ihrer Versicherung zu melden. Kontaktieren Sie diese telefonisch, online oder per E-Mail und schildern Sie den Vorfall detailliert.

Befolgen Sie folgende Schritte:

  1. Dokumentation des Schadens: Fotografieren Sie den betroffenen Bereich und beschreiben Sie den Schaden.
  2. Notfallmaßnahmen einleiten: Abdichten einer undichten Stelle oder Abpumpen von Wasser, wenn möglich.
  3. Gutachtertermin vereinbaren: Lassen Sie den Schaden durch einen von der Versicherung gesandten Gutachter bewerten.
  4. Notwendige Unterlagen bereithalten: Halten Sie Dokumente wie Versicherungsnummer und Mietvertrag bereit.
  5. Koordination mit Vermieter oder Verwalter: Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung.

Durch umgehende Schadenmeldung und notwendige Sofortmaßnahmen gewährleisten Sie eine zügige Schadensregulierung.

Artikelbild: Cynthia Farmer/Shutterstock

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