Das öffentliche Baurecht setzt Grenzen
Liegt das Gartengrundstück in NRW in einer Region mit Bebauungsplan, kann es beim Wunsch nach einem Gartenhaus zu richtigen Problemen mit der Baubehörde kommen. Es lohnt sich daher bereits beim Kauf des Gartens zu informieren, ob dem Wunsch nach einer Bebauung des Grundstücks entsprochen werden kann oder ob eine Ablehnung erfolgt, weil sich die Bebauung nicht mit den Auflagen im öffentlichen Baurecht vereinbaren lässt. Auch wenn es sich um einen baugenehmigungsfreien Bau handeln soll, kann das Baurecht dem Gartenbesitzer einen Strich durch die Rechnung machen und das Aufstellen eines Schuppens, Gartenhauses oder sogar Spielhauses für Kinder außerhalb der Bebauungsgrenze untersagen. In NRW sind die Auflagen besonders streng, da in den meisten Gartenanlagen Bebauungspläne vorliegen und so nicht einfach darauf los gebaut werden kann. Ehe man ein Gartenhaus kauft, sollte man immer bei der zuständigen Baubehörde nachfragen und sich so für das Bauvorhaben absichern. Ist die Genehmigung erteilt, müssen alle Auflagen an die Baufläche und Größe des Gartenhauses eingehalten werden. Die Baubehörde behält sich das Recht zur Prüfung und Vermessung vor.
Auflagen für ein Gartenhaus in NRW
Bei einem kleinen Gartenhaus im Rahmen des Bebauungsplans entfällt die Baugenehmigung in den meisten Fällen. Schwieriger wird es, plant man ein größeres oder zweigeschossiges Gartenhaus. Hier bekommt der potenzielle Bauherr die strikten Auflagen der Baubehörde zu spüren und kann sich darauf einstellen, endlosen Schriftverkehr und juristische Hilfe beanspruchen zu müssen. Gleiches gilt für Bauvorhaben außerhalb des aufgezeigten Bebauungsplans.