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Themenbereich: Streichen

Die Wohnung streichen bei Auszug

Wohnung streichen bei Auszug
sollte man die Wohnung streichen, wenn man auszieht? Foto: /

Die Wohnung streichen bei Auszug

Ein gelegentlicher Wohnungswechsel bringt auch Abwechslung ins Leben. Doch da gibt es nicht nur die Vorfreude auf die neue Wohnung. Der Auszug ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem Mieter die Vermieter und die Vermieter die Mieter erst richtig kennenlernen. Während viele Vermieter am liebsten eine vollständig renovierte Wohnung zurückhaben wollen, wäre es manchem Mieter ganz recht, dem Vermieter den Schlüssel zu geben und seine Kaution zurückzubekommen. Doch so einfach ist das nicht immer. Es kann durchaus sein, dass das Streichen der Wohnung beim Auszug ansteht.

Der Klassiker beim Mietrechtstreit: das Streichen der Wohnung beim Auszug

Das Ausziehen aus einer Wohnung ist vielen Menschen verhasst. Während sich Mieter als auch Vermieter vor dem Einzug jeweils in bester Stimmung präsentieren, ist es beim Auszug das durchaus heftige, aber auf jeden Fall ehrliche Verhalten, das die jeweils andere Partei erleben wird. Ein besonderer Zankapfel sind hier mit einer beharrlichen Konsequenz die Schönheits- und Renovierungsarbeiten, also auch das Streichen einer Wohnung beim Auszug.

  • Lesen Sie auch — Wie oft die Wohnung streichen als Mieter?
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Nicht immer muss gestrichen werden

Jedoch muss der Mieter nicht automatisch die Wohnung vor seinem Auszug streichen, nur weil entsprechende Klauseln vereinbart wurden. Andererseits kann der Mieter aber auch nicht unbedingt unverrichteter Dinge gehen, obwohl keine entsprechenden Abmachungen getroffen wurden und damit eigentlich der Vermieter automatisch in der Pflicht wäre.

  • schwammige Regelungen
  • Verallgemeinerungen
  • bestimmte Vorschriften zum zeitlichen Abstand
  • Farbwahl während des Wohnens
  • anteilige Kostenbeteiligung bei Auszug vor gültigen Anteilsklauseln

Trotz entsprechender Klauseln müssen Sie eventuell nicht streichen

Das sind wohl im Großen und Ganzen die prominentesten Gründe, die zum Renovieren verdonnern, aber auch davon befreien können. Eine schwammige oder zu allgemeine Klausel wäre beispielsweise „übergeben wie übernommen“ oder „in vertraglich korrektem Zustand“. Bei solchen Mietvertragsklauseln muss der Vermieter nicht vor dem Auszug streichen.

Selbst, wenn der Vermieter Sie nicht in die Pflicht nimmt, kann Streichen ein Muss sein

Das sieht jedoch schon wieder ganz anders aus, wenn der Mieter die Wohnung in den Farben gestrichen übergeben will, die er für sich selbst ausgewählt hatte für die Zeit, wo er dort wohnte. Zum Beispiel, wenn es sehr grelle und nicht neutrale Farben sind. Zwar muss eine Wohnung nicht weiß gestrichen werden, aber grelle Farben sind auch nicht zulässig.

Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Arbeiten rückarbeiten

Was dabei aber neben Weiß noch infrage kommen könnte, ist nicht weniger schwammig als so manche Vertragsklausel. Während der Mietzeit darf der Mieter die Wohnung sowieso so streichen wie er will. Dazu gehört auch das Tapezieren oder Vertäfeln der Wände. Nur muss er dann sämtliche Arbeiten gegebenenfalls rückarbeiten.

Die Bausubstanz darf nicht verändert werden ohne Erlaubnis

Definitiv zur Kasse gebeten werden kann der Vermieter, wenn er zum Beispiel Fliesen, Holz oder Laminat lackiert. Auch die Einbauküche oder der Parkettboden muss raus, wenn es vom Mieter stammt und das der Vermieter nicht will. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Vermieter zuvor sein schriftliches Einverständnis zum Ausdruck gebracht hat.

Tipps & Tricks
In vielen individuellen Einzelfällen ist es außerordentlich schwer, eine Zuordnung dazu zu treffen, was nun tatsächlich gemacht werden muss oder eben nicht. Selbst bei so einfachen Fragen, ob nun die Wohnung vor dem Auszug zu streichen ist oder nicht. Daher sollten Sie nach Möglichkeit immer einen Fachanwalt beauftragen, der Ihnen mehr dazu sagen kann. Mietervereine können Ihnen hier schnell und effektiv weiterhelfen.

Auch wenn Gerichte die Farbe Weiß für Wände nicht vorschreiben, dafür aber neutrale Farben. Sie sollten die Wände dennoch mit weißer Farbe streichen. Sie können andernfalls zwar vielleicht den Vermieter ärgern, aber die anschließenden Prozesse können nicht nur langwierig und teuer werden – während ein Gericht die Farbe Beige als neutral einstufen könnte, sieht das bei einem anderen Richter schon wieder ganz anders aus

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Autor: Tom Hess
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