Mieter und Eigentümer
Schimmel in der Wohnung ist eine sehr ernste Sache. Je nachdem, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, müssen Sie dabei verschiedene Dinge beachten. Eine wichtige Rolle spielt auch das Ausmaß der festgestellten Schimmelbelastung. Stellen Sie zunächst fest, wie groß die Belastung ist:
- lediglich punktuell, einzelne Stellen
- für besondere Schadensbilder „typische“ Stellen (Fensterlaibung, Ecken, Bodennähe)
- großflächig an der Wand
- großflächig an der Decke
- Schimmel unter dem Bodenbelag
Mieter
Bei Schimmel in der Mietwohnung müssen Sie in jedem Fall den Vermieter informieren. Wenn die Ursache des Schimmelbefalls ein Baumangel ist, geht die Sanierung zu seinen Lasten. Wenn die Ursache für die Schimmelbildung allerdings in ihrem speziellen Wohnverhalten zu suchen ist, müssen Sie die Kosten für die Sanierung ganz oder zumindest teilweise übernehmen.
Sie können Schimmel durch folgende Dinge (eventuell mit-)verursacht haben:
- zu wenig richtiges und gezieltes Lüften in der Wohnung
- Wäschetrocknen innerhalb der Wohnung (hohe, längerdauernde Feuchtigkeitsbelastung)
- Betrieb von großen Aquarien (dauernde zusätzliche Feuchtigkeitsbelastung)
Eigentümer
Wenn Sie als Eigentümer der Wohnung nach dem Auszug des Mieters eine Schimmelbelastung feststellen, müssen Sie sich unverzüglich an die Erforschung der Ursache machen. Sollten Sie die Wohnung weitervermieten, müssen Sie den zukünftigen Mieter unbedingt auf die bestehende Schimmelbelastung aufmerksam machen, da es sich dabei um einen klassischen Mietmangel handelt.
Verpflichtung zum häufigeren Lüften
Sie dürfen den neuen Mieter zwar dazu verpflichten, häufiger zu lüften, und bestimmte vorbeugende Maßnahmen zu treffen, allerdings müssen sich die geforderten Maßnahmen in einem zumutbaren Rahmen bewegen. Klären Sie am besten bereits im Vorhinein ab, welche Verpflichtungen Sie Ihren Mietern in diesem Fall überhaupt auferlegen dürfen.
Sanierungskosten
Ob Mieter oder Eigentümer die Kosten für die Sanierung übernehmen müssen, entscheidet sich nach der Verschuldensfrage. Für Baumängel muss grundsätzlich der Vermieter aufkommen, der Mieter nur dann, wenn er sich nachweislich falsch verhalten hat, und das auch die Hauptursache für den Schimmelbefall ist.
Einvernehmen suchen
Einen Gutachter beizuziehen, lohnt sich in jedem Fall. So kann auch möglicherweise verborgen gebliebener Schimmelbefall sicher aufgedeckt werden (Schimmelspürhund) und eine klare Aussage über die Schimmelarten beim Befall und den Grad der Gefährdung getroffen werden. Anstatt einen Rechtsstreit anzustrengen, lohnt es sich sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter, eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf die Sanierung zu suchen.