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Streichen

Wie oft die Wohnung streichen als Mieter?

Von Mark Heise | 19. Januar 2021
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Mark Heise, “Wie oft die Wohnung streichen als Mieter?”, Hausjournal.net, 19.01.2021, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2023, https://www.hausjournal.net/wie-oft-wohnung-streichen

Zwischen Mietern und Vermietern kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, wenn es um Renovierungsarbeiten geht. So taucht häufig die Frage auf, wie oft eine Wohnung gestrichen werden muss bzw. ob ein Anstrich beim Auszug erfolgen muss.

wie-oft-wohnung-streichen
Wer in der Wohnung raucht, muss öfter streichen
AUF EINEN BLICK
Wie oft sollte man eine Wohnung streichen?
Eine Wohnung sollte je nach Raum und Nutzung alle drei bis sieben Jahre gestrichen werden: Küche und Bad etwa alle drei Jahre, Wohn- und Schlafzimmer alle fünf Jahre und Nebenräume alle sieben Jahre. Beim Auszug ist ein Anstrich nur bei renoviertem Einzug und entsprechender Abnutzung erforderlich.

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Anstriche als Streitpunkte beim Auszug aus der Wohnung

Häufig kommt es zu Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, wenn der Vermieter auszieht und noch Renovierungsarbeiten anstehen. Häufig ist unklar, ob nun der Mieter oder der Vermieter zuständig ist, wenn es um Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel neue Anstriche für die Wohnung geht. Normalerweise sind diese ausschließlich Sache des Vermieters. Allerdings gibt es häufig gängige Vertragsklauseln, nach denen diese Pflichten auf die Mieter abgewälzt werden sollen.

Einige Punkte, die allgemein gelten

Einige Richtlinien gibt es allerdings schon wie etwa die folgenden:

  • Ein neuer Anstrich ist beim Auszug ist nicht nötig, wenn eine nicht renovierte Wohnung bezogen wurde.
  • Eher ausgefallene Wandfarben müssen beim Auszug neutral überstrichen werden.
  • Vom Mieter verursachte Schäden bzw. Abnutzungen müssen ausgebessert werden.
  • Reparaturen an der Bausubstanz sind grundsätzlich Sache des Vermieters.

Regelmäßige Anstriche und wann sie notwendig sind

Etwas anders sieht es aus, wenn es um den Erhalt der Wohnung geht. Dazu zählt es, wenn regelmäßige Anstriche bestimmten Bereichen der Wohnung notwendig sind. Die Küche oder das Bad sollten in der Regel alle drei Jahre frische Farbe bekommen, andere Räume wie das Wohnzimmer oder das Schlafzimmer sollten nach allgemeingültiger Empfehlung etwa alle fünf Jahre mit neuer Farbe versehen werden. Für Nebenräume gelten noch längere Zeiträume von etwa sieben Jahren. Allerdings sind dies nur allgemein gültige Empfehlungen, die nur in den wenigsten Fällen eingehalten werden.

Es kommt immer auf die Abnutzung an

Im Endeffekt macht es nur Sinn, einen neuen Anstrich vorzunehmen, wenn auch eine entsprechender Abnutzung vorliegt. Die Wohnung sollte sich beim Auszug in dem Zustand befinden, in dem sie auch bezogen wurde. Demnach ist der Mieter nicht generell dazu verpflichtet, eine Wohnung neu zu streichen, wenn diese nicht renoviert bezogen wurde. Etwas anders sieht es aus, wenn die Wohnung vor dem Einzug vom Vermieter frisch renoviert wurde. Dieser kann dann verlangen, die Spuren der Berufung zu beseitigen, indem zum Beispiel ein neuer Anstrich vorgenommen wird.

Artikelbild: AJR_photo/Shutterstock

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