Anstriche als Streitpunkte beim Auszug aus der Wohnung
Häufig kommt es zu Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, wenn der Vermieter auszieht und noch Renovierungsarbeiten anstehen. Häufig ist unklar, ob nun der Mieter oder der Vermieter zuständig ist, wenn es um Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel neue Anstriche für die Wohnung geht. Normalerweise sind diese ausschließlich Sache des Vermieters. Allerdings gibt es häufig gängige Vertragsklauseln, nach denen diese Pflichten auf die Mieter abgewälzt werden sollen.
Einige Punkte, die allgemein gelten
Einige Richtlinien gibt es allerdings schon wie etwa die folgenden:
- Ein neuer Anstrich ist beim Auszug ist nicht nötig, wenn eine nicht renovierte Wohnung bezogen wurde.
- Eher ausgefallene Wandfarben müssen beim Auszug neutral überstrichen werden.
- Vom Mieter verursachte Schäden bzw. Abnutzungen müssen ausgebessert werden.
- Reparaturen an der Bausubstanz sind grundsätzlich Sache des Vermieters.
Regelmäßige Anstriche und wann sie notwendig sind
Etwas anders sieht es aus, wenn es um den Erhalt der Wohnung geht. Dazu zählt es, wenn regelmäßige Anstriche bestimmten Bereichen der Wohnung notwendig sind. Die Küche oder das Bad sollten in der Regel alle drei Jahre frische Farbe bekommen, andere Räume wie das Wohnzimmer oder das Schlafzimmer sollten nach allgemeingültiger Empfehlung etwa alle fünf Jahre mit neuer Farbe versehen werden. Für Nebenräume gelten noch längere Zeiträume von etwa sieben Jahren. Allerdings sind dies nur allgemein gültige Empfehlungen, die nur in den wenigsten Fällen eingehalten werden.
Es kommt immer auf die Abnutzung an
Im Endeffekt macht es nur Sinn, einen neuen Anstrich vorzunehmen, wenn auch eine entsprechender Abnutzung vorliegt. Die Wohnung sollte sich beim Auszug in dem Zustand befinden, in dem sie auch bezogen wurde. Demnach ist der Mieter nicht generell dazu verpflichtet, eine Wohnung neu zu streichen, wenn diese nicht renoviert bezogen wurde. Etwas anders sieht es aus, wenn die Wohnung vor dem Einzug vom Vermieter frisch renoviert wurde. Dieser kann dann verlangen, die Spuren der Berufung zu beseitigen, indem zum Beispiel ein neuer Anstrich vorgenommen wird.