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Streichen

Wohnung streichen: Wann Mieter zahlen müssen & wann nicht

Von David Richter | 25. Oktober 2024
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David Richter
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! David Richter, “Wohnung streichen: Wann Mieter zahlen müssen & wann nicht”, Hausjournal.net, 25.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 24.06.2025, https://www.hausjournal.net/wie-oft-wohnung-streichen

Schönheitsreparaturen sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Dieser Artikel klärt über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen auf.

wie-oft-wohnung-streichen
Wer in der Wohnung raucht, muss öfter streichen

Renovierungspflicht im Mietvertrag

Die Verantwortung für Schönheitsreparaturen liegt in vielen Mietverträgen beim Mieter. Doch nicht alle vertraglichen Formulierungen sind rechtlich bindend. Starre Fristen, die festlegen, dass Renovierungen in festen Intervallen durchgeführt werden müssen, sind meist ungültig. Klauseln, die unbedingte Renovierungen beim Auszug verlangen, sind ebenfalls oft unwirksam.

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Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Individuelle Vereinbarungen: Überprüfen Sie, ob der Mietvertrag festlegt, dass die Wohnung bei Auszug in einem bestimmten Zustand, etwa in neutralen Farben, zurückgegeben werden muss.
  • Übernahmezustand der Wohnung: Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen und keinen finanziellen Ausgleich erhalten, können Sie meist nicht zur Renovierung verpflichtet werden.
  • Freiwillige Renovierungen: Sollten Sie freiwillig auf eigene Kosten renoviert haben, obwohl keine wirksame Verpflichtung bestand, können Sie möglicherweise die entstandenen Kosten zurückfordern.

Woran erkennen Sie unwirksame Klauseln?

  • Eine Klausel nennt strikte Zeiträume für Renovierungen wie „alle 3 Jahre in Küche und Bad“ ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung.
  • Verpflichtungen zur Nutzung bestimmter Farben oder zur Beauftragung eines Fachbetriebs ohne rechtlichen Hintergrund.
  • Klauseln, die Renovierungen unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung vorschreiben.

Es ist ratsam, den Mietvertrag vor der Unterschrift gründlich zu prüfen oder juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um unwirksame Klauseln und Konflikte zu vermeiden.

Renovierung nach Bedarf

Während der Mietzeit können Renovierungsarbeiten je nach Zustand der Wohnung erforderlich sein. Besonders bei stärkeren Abnutzungserscheinungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, kann der Vermieter eine Renovierung verlangen. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch intensives Rauchen oder außergewöhnliche Abnutzung durch Haustiere.

Tipps zur Durchführung der Renovierung:

  • Rechtzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit den Renovierungsarbeiten, um Zeitdruck zu vermeiden.
  • Dokumentation: Halten Sie den Zustand Ihrer Wohnung regelmäßig durch Fotos fest, um den tatsächlichen Abnutzungsgrad zu dokumentieren.
  • Kommunikation: Tauschen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Vermieter über die erforderlichen Arbeiten aus, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Notwendigkeit einer Renovierung hängt vom Erscheinungsbild der Wohnung ab. Regelmäßige Pflege kann den Renovierungsbedarf minimieren und die Wohnung in einem guten Zustand erhalten.

Was gehört zu den Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen dienen dazu, Abnutzungsspuren des täglichen Wohnens zu beseitigen und das optische Erscheinungsbild der Wohnung zu erhalten. Zu den häufigsten Schönheitsreparaturen zählen:

  • Malerarbeiten: Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken frischen das Wohnklima auf.
  • Fenster und Türen: Das Streichen oder Lackieren der Innenseiten von Fenstern und Türen vermeidet Abnutzungszeichen.
  • Heizkörper und Rohrleitungen: Heizkörper und sichtbare Rohrleitungen können gestrichen oder lackiert werden.
  • Bodenpflege: Kleinere Ausbesserungen an Teppichböden, Laminat oder Parkett sowie deren regelmäßige Pflege.
  • Reparaturarbeiten: Das Verspachteln von Bohrlöchern und das Beseitigen kleinerer Putz- und Holzschäden.

Beachten Sie, dass größere Instandhaltungsarbeiten, wie das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden oder das Renovieren von Kellerräumen, nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören und in der Regel vom Vermieter übernommen werden müssen. Klären Sie stets im Mietvertrag, welche konkreten Arbeiten geregelt sind.

Unwirksame Klauseln und Ihre Rechte

Sollte Ihr Mietvertrag unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen beinhalten, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:

Unrenovierte Rückgabe der Wohnung

Bei unzulässigen Bestimmungen sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung vor der Rückgabe zu renovieren. Dies trifft häufig auf starre Fristen oder zwingende Endrenovierungen zu.

Ablehnung von Vertragsänderungen

Ihr Vermieter kann Sie nicht zwingen, einer Vertragsänderung zuzustimmen, wenn Klauseln unwirksam sind. Sie können solche Änderungsanfragen ablehnen und sind nicht zur Durchführung erneuter Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Mieterhöhung verhindern

Eine Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Klauseln ist unzulässig. Anpassungen sind nur unter den allgemeinen gesetzlich zulässigen Bedingungen erlaubt.

Erstattung von Renovierungskosten

Sollten Sie Schönheitsreparaturen aufgrund unwirksamer Klauseln durchgeführt haben, können Sie möglicherweise eine Erstattung der entstandenen Kosten vom Vermieter verlangen.

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig und lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Artikelbild: AJR_photo/Shutterstock

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