Zimmertür und Wohnungstür: Was sind die Unterschiede?
Zwischen einer Zimmertür und einer Wohnungstür liegen baulich und technisch große Unterschiede, auch, wenn man diese auf den ersten Blick nicht immer sieht. So unterscheiden sich die beiden Türarten in den folgenden Punkten:
- Schallschutz,
- Wärmedämmung,
- Einbruchsschutz,
- Schloss,
- Brandschutz.
Eine vollwertige Wohnungstür wird in all diesen Punkten überzeugender abschneiden als eine einfache Zimmertür. Das macht auch Sinn, denn während eine Zimmertür nur die ausreichende Trennung der Wohnräume sicherstellen muss, muss die Wohnungstür ungebetene Besucher, Lärm, Hitze, Kälte und andere Einflüsse aus Ihrer Wohnung halten.
Ist es zulässig, wenn der Vermieter statt einer Wohnungstür lediglich eine Zimmertür einbaut?
Beim Blick auf die eigene Wohnungstür überkommt viele Mieter der Eindruck, dass hier lediglich eine Zimmertür mit anderem Schloss verbaut wurde. Allerdings sollten Sie genauer hinsehen, bevor Sie Ihren Vermieter mit der Forderung nach einer neuen Wohnungstür konfrontieren: In den meisten Fällen sieht die Tür eine Zimmertür nur ähnlich, erfüllt aber alle Anforderungen an Wohnungseingangstüren.
Ob dies so ist, erkennen Sie vor allem am Schließmechanismus: Handelt es sich um ein Zylinderschloss mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen wie einer Rosette oder einem starken Schutzblech, so haben Sie vermutlich doch eine richtige Wohnungstür vor sich. Eine Zimmertür besitzt meist ein einfaches Steckschloss ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen.
Was aber, wenn es sich bei der Tür tatsächlich um eine Zimmertür handelt? Die rechtliche Lage hierzu ist nicht eindeutig. Grundsätzlich haben Sie als Mieter kein Anrecht auf eine bestimmte Art von Tür. Andererseits haben Sie aber Anspruch auf eine geeignete Tür. Sollte Ihre Wohnungstür daher keinen ausreichenden Schutz vor Einbruch, Schall und Temperaturunterscheiden bieten, könnten Sie tatsächlich auf den Einbau einer geeigneten Türe bestehen. Lassen Sie sich vor Mietkürzungen oder rechtlichen Schritten aber unbedingt kompetent beraten, beispielsweise beim Mieterschutzbund.