Wer haftet bei undichten Abwasserrohren?
In erster Linie sind Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer für die Abwasseranlage verantwortlich. Wenn sich herausstellt, dass ein Abwasserrohr undicht ist, müssen Sie die Schäden beseitigen lassen.
Tritt ein Schaden auf, haftet oft die Gebäudeversicherung, sofern der Schaden nicht durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Mieter entstanden ist. Wer allerdings nur einen Basistarif abgeschlossen hat, kann schnell leer ausgehen. Deshalb sollten Sie schon vor dem Schadenfall prüfen ob Ihre Police Schäden an Abwasserleitungen mit einschließt.
Manche Versicherungen bieten gegen Aufpreis eine Erweiterung der Versicherung auf die Abwasseranlage an. Sie zahlt aber in der Regel nur Schäden, die durch Bruch oder durch mechanische Einwirkung entstanden sind, nicht für altersbedingte oder Verschleißschäden.
Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn Sie als Eigentümer Ihre Abwasseranlage regelmäßig überprüfen lassen. In einigen Bundesländern ist die Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlagen sogar Pflicht. Der sogenannte Kanal TÜV ist bisher in Nordrhein Westfalen und Niedersachsen Pflicht. Andere Bundesländer werden folgen, denn Undichtigkeiten verursachen nicht nur Schäden am Bauwerk, sondern können auch die Qualität des Grundwassers beeinträchtigen.
- Gemäß §342 StgB ist der Betrieb von undichten Abwasseranlagen strafbar, wenn sie zu Gewässerverunreinigungen führen.