Was ist ein Anlehnhaus?
Als Anlehnhaus wird ein Gewächshaus bezeichnet, welches an die bestehende Wand von Gebäuden angelehnt wird. Hierdurch wird in der Regel eine komplette Wand eingespart. Außerdem kann dadurch auch der „Hitzestau“ an gemauerten Wänden als Heizfaktor für ein solches Gewächshaus genutzt werden.
Die meisten Anlehnhäuser bestehen heutzutage aus Metallprofilen und sind mit einer Verglasung oder mit Stegdoppelplatten bestückt. Auch manche Wintergärten ahmen die Struktur der eigentlich als Gewächshäuser konzipierten Anlehnhäuser nach. Durch die großflächige Verglasung einer solchen Konstruktion lassen Anlehnhäuser einen Panoramablick auf den Garten zu. Sie öffnen aber gleichzeitig den Blick auf eine historische Fachwerkfassade.
Als Gewächshaus werden Anlehnhäuser natürlich meist ohne Boden nur auf einem schmalen Fundament errichtet. So bleibt das Erdreich bepflanzbar. Anlehnhäuser können aber auch über einer gefliesten Terrasse errichtet werden, sodass das Gewächshaus zum Wintergarten wird.
Die Nutzung als Wintergarten
Wenn ein Ahnlehnhaus als Wintergarten genutzt wird, so ist dieser in den meisten Fällen als kalter Wintergarten zu betrachten. Schließlich schwankt die Temperatur in einem Anlehnhaus relativ stark in Abhängigkeit von den folgenden Faktoren:
- der Jahreszeit
- der Tages- und Nachtzeit
- dem aktuellen Wetter
- der Ausrichtung zur Sonne (zum Beispiel in Südausrichtung)
Aufgrund dieser starken Temperaturschwankungen sollte auch das Problem von Schwitzwasser nicht außer Acht gelassen werden. Dies lässt sich aber meist durch regelmäßiges Lüften in den Griff bekommen. Sofern die Temperaturen in einem als Wintergarten nicht unter den Gefrierpunkt absinken, kann dieses mitunter auch als Überwinterungsraum für frostempfindliche Kübelpflanzen genutzt werden.
Mit einer Infrarotheizung ist ein Anlehnhaus-Wintergarten auch im Herbst oder im zeitigen Frühjahr als verlängertes Wohnzimmer nutzbar. Außerdem lässt sich der Heizeffekt durch die Sonne durch geschicktes Öffnen der Terrassentür manchmal sogar für Energieeinsparungen im Haus nutzen.
Baurechtliche Erleichterungen?
Sind Wintergärten so gebaut, dass sie für eine ganzjährige Nutzung als Wohnraum geeignet sind, müssen sie auch alle entsprechenden baurechtlichen Vorschriften erfüllen. Das ist ein wichtiger Punkt, da in diesen Fällen nämlich auch der Dämmwert den Vorschriften der Energieeinsparverordnung entsprechen muss.
Bei einem Anlehnhaus dagegen wird gerade nicht davon ausgegangen, dass dieses ganzjährig als Wohnfläche nutzbar ist. Deshalb unterliegt dieses in der Regel auch erleichterten Vorschriften gemäß dem örtlich gültigen Baurecht. Für eine rechtsverbindliche Klärung sollten Sie vor dem Baubeginn aber trotzdem stets mit Ihrem regional zuständigen Bauamt in Verbindung treten.