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Themenbereich: Personenaufzug

Aufzug – diese Nebenkosten dürfen in die Abrechnung

Aufzug Nebenkosten

Aufzug - diese Nebenkosten dürfen in die Abrechnung

Neben den Anschaffungskosten müssen bei einem Aufzug auch die Nebenkosten im Auge behalten werden. Einige Aspekte können bereits während der Planung positiv beeinflusst werden, denn die Strom sparenden Modelle werden immer stärker auf den Markt drängen. Die meisten Nebenkosten dürfen bei der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Umlage auf die Mieter

Um die Nebenkosten für den Aufzug gibt es zwischen Mieter und Vermieter häufig Streit. Die meisten Kosten dürfen Vermieter durchaus auf die verschiedenen Mietparteien umlegen. Sogar Mieter im Erdgeschoss müssen unter Umständen einen Teil der Kosten mittragen, selbst wenn sie den Aufzug gar nicht nutzen können.

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Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist im gleichen Zuge aber dazu verpflichtet, den Aufzug betriebsbereit zu halten. Dafür kann er diese Kosten auf die Mieter verteilen. Die Einhaltung der Wartungsfristen und der TÜV-Prüfungen muss der Vermieter oder sein Beauftragter ebenfalls beachten. Reparaturkosten sind jedoch keine Nebenkosten, die umgelegt werden dürfen. Auch ein einmaliger Stördienst darf nicht umgelegt werden.

Betriebskosten umlagefähig

  • Strom für den Aufzug selbst
  • Pflege und Wartung
  • regelmäßige Prüfung
  • Reinigung des Fahrstuhlschachts
  • Kosten für Notrufdienstbereitschaft

Modernisierung oder nicht

Während der Einbau einer neuen Aufzugsanlage durchaus als Modernisierungsmaßnahme anerkannt wird, gilt dies nicht für den Austausch eines alten unmodernen Aufzugs. Wird lediglich ein alter Aufzug gegen einen neuen Aufzug ausgetauscht, wird eine Umlage der Kosten meist nicht anerkannt.

Kosten senken

Die Nebenkosten für den Aufzug können und müssen gesenkt werden. Auch der Vermieter kann sich nicht einfach zurücklehnen und die Nebenkosten für den Fahrstuhl auf seine Mieter umlegen. Er muss versuchen, den Stromverbrauch nachhaltig zu senken.

Beleuchtung

Die einfachste Maßnahme zur Senkung des Stromverbrauchs ist die Beleuchtung. Wird eine herkömmliche Fahrstuhlbeleuchtung gegen eine LED-Beleuchtung ausgetauscht, ist der Stromverbrauch häufig schon deutlich geringer. Schließlich muss der Fahrstuhl Tag und Nacht betriebsbereit und beleuchtet sein.

Lüftung und Zeitschaltung

Auch die Lüftung der Aufzugskabine kann zu viel Strom verbrauchen. Effizientere Systeme können heute verhältnismäßig einfach nachgerüstet werden. Wird der Aufzug nicht ständig benötigt, sollte er über eine Zeitschaltung geregelt werden.

Die Schaltung sorgt dafür, dass der Aufzug nach einer kleinen Weile der Nichtbenutzung automatisch in einem Stand-by-Modus geschaltet wird. Der Lüfter wird dann ebenso wie das Licht ausgeschaltet.

Antrieb

Beim Einbau eines neuen Aufzugssystems ist die Frage nach dem Stromverbrauch inzwischen mehr als legitim. Die Berechnung der Mehrkosten in Zusammenhang mit dem geringeren Stromverbrauch sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Die Strompreise werden sicher in den nächsten Jahren nicht sinken und der Aufzug soll schließlich dafür sorgen, dass auch ältere Personen länger in ihrem eigenen Heim bleiben können. Wenn sie sich dann die Stromkosten des Aufzugs nicht mehr leisten können, bringt der Aufzug keinen Erfolg.

So geht es weiter

Einer der wichtigsten Punkte bei einem Aufzug ist die Sicherheit. Daher hier mehr zum Thema: Wartung und Sicherheit

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