Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem Einheitswert des Grundstücks berechnet. Es wird zwischen Grundsteuer A für landwirtschaftliche und nicht bebaubare Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke unterschieden.
Die meisten Eigenheimbesitzer müssen also nur die Grundsteuer B zahlen. Diese richtet sich sowohl nach der Größe der Gemeinde als auch nach der Art des Grundstücks. Zusätzlich werden die ersten 15.338,76 Euro etwas niedriger berechnet als der dann folgende Anteil der Grundsteuer.
Müllabfuhr
Ebenfalls auf der Rechnung über die Grundsteuer befindet sich in den meisten Gemeinden die Gebühr für die Müllabfuhr. Diese setzt sich in der Regel aus einer Grundgebühr und den Kosten für die jeweiligen Tonnen zusammen.
Papiertonnen sind in vielen Gemeinden kostenlos, ebenso verhält es sich mit gelben Tonnen, wenn diese vorhanden sind. Ansonsten werden gelbe Säcke meist kostenfrei an die Hausbesitzer ausgegeben.
Mülltonnengröße
In den meisten Gemeinden kann der Hausbesitzer bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen, wie groß die Restmülltonne sein soll. Häufig muss pro Person eine bestimmte Literzahl an Tonne gerechnet werden. Beispielsweise benötigen vier Personen bei einer Mindestliterzahl von 30 Litern eine 120 Liter große Tonne.
Das gilt natürlich nur bei wöchentlicher Abfuhr. Wird nur alle zwei Wochen der Müll abgeholt, stellt das Unternehmen, mit dem die Gemeinde zusammenarbeitet, eine 240 Liter große Tonne bereit.
Schornsteinfeger
Nicht jede Heizanlage muss heute noch jährlich überprüft werden. Gerade einige neue Gas-Brennwertheizungen können unter Umständen nur noch alle drei Jahre für eine genaue Messung fällig sein. Das senkt natürlich auch die Kosten für den Schornsteinfeger. Zumal er bei einer derartigen Heizung auch keinen Schornstein kehren muss.
Selbst einige neue Ölheizungen werden nicht mehr jährlich überprüft. Die dazu gehörigen Schornsteine müssen ebenfalls deutlich seltener gekehrt werden wenn überhaupt.
Kaminofen
Sehr viele Hausbesitzer haben heute einen Kamin- oder Kachelofen. Der Schornstein für diesen zusätzlichen Wärmespender muss in den meisten Fällen einmal im Jahr gekehrt werden. Alle drei Jahre ist eine sogenannte Feuerstättenschau fällig, bei der überprüft wird, ob der Ofen noch intakt ist.
Versicherungen
Eine Gebäudeversicherung ist selbstverständlich notwendig. Die Kosten hängen von der Größe und Ausstattung des Gebäudes ab. Daneben sollte besonders ein Vermieter noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zusätzlich abschließen. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist diese in der Privathaftpflicht enthalten.
Wasser und Abwasser
Besonders in ländlichen Gebieten ist nicht jedes Haus an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Dann ist eine Kleinkläranlage oder ein Klärteich erforderlich. Dadurch entstehen weitere Betriebskosten, vor allem für die vorgeschriebene Wartung, die in unserem Beispiel zwei Mal im Jahr durchgeführt werden muss.
Zusätzlich wird je nach Methode der Abwasserklärung mindestens eine Pumpe regelmäßig laufen müssen. Diese Stromkosten kommen dann noch dazu und steigern so die monatlichen Betriebskosten für ein Haus.
Vorteil der eigenen Abwasserbeseitigung
Natürlich haben diese Kleinkläranlagen auch einen großen Vorteil, denn die Preise für einen Kubikmeter Frischwasser sind unschlagbar günstig. Während in einigen Orten 4,60 Euro und mehr für den Kubikmeter gezahlt werden, kostet das Wasser an unserem Beispielort lediglich 0,80 Euro.
Kostenbeispiel
Da die meisten Kosten von der Größe des Grundstücks oder des Gebäudes abhängen, haben wir hier ein Beispiel gewählt, dass ein etwa 150 Quadratmeter großes Haus auf einem 1.500 Quadratmeter großen Grundstück in einer kleinen Gemeinde vorsieht.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Grundsteuer B | 300 EUR |
2. Gebäudeversicherung | 300 EUR |
3. Gewässerschädenhaftpflichtversicherung | 50 EUR |
4. Müllabfuhr | 360 EUR |
5. Schornsteinfeger | 150 EUR |
6. Wasser- und Bodenverband | 80 EUR |
7. Wartung Kleinkläranlage | 120 EUR |
8. Mehrkosten Strom | 250 EUR |
Gesamt | 1.610 EUR |