Wann gibt es eine Mietminderung während der Balkonsanierung?
Wenn bei Einzug des Mieters die Sanierungsarbeiten bereits angekündigt waren, ist eine Mietminderung häufig nicht durchsetzbar. Man geht davon aus, dass die vereinbarte Miete diese Einschränkung bereits berücksichtigt.
Auch bei Sanierungsarbeiten in der kalten Jahreszeit, wenn der Balkon selten bis gar nicht genutzt wird, ist eine Mietminderung nicht immer durchsetzbar. Bei Unbenutzbarkeit des Balkons im Sommer stehen die Chancen für den Mieter besser: 3 % bis 15 % Mietminderung wurden bereits gerichtlich bestätigt.