Ist bei Balkonsanierung eine Mietminderung möglich?
Eine Balkonsanierung verursacht Schmutz und Lärm, außerdem kann der Mieter während dieser Zeit seinen Außensitz nicht benutzen. Darum stellt sich zu Recht die Frage: Ist eine Mietminderung während der Sanierungsphase möglich? In vielen Fällen ja, allerdings nicht immer. Wir haben die wichtigsten rechtlichen Fakten für Sie zusammengestellt, damit Sie Ihren eigenen Fall einschätzen können.
Wann gibt es eine Mietminderung während der Balkonsanierung?
Wenn bei Einzug des Mieters die Sanierungsarbeiten bereits angekündigt waren, ist eine Mietminderung häufig nicht durchsetzbar. Man geht davon aus, dass die vereinbarte Miete diese Einschränkung bereits berücksichtigt.
Auch bei Sanierungsarbeiten in der kalten Jahreszeit, wenn der Balkon selten bis gar nicht genutzt wird, ist eine Mietminderung nicht immer durchsetzbar. Bei Unbenutzbarkeit des Balkons im Sommer stehen die Chancen für den Mieter besser: 3 % bis 15 % Mietminderung wurden bereits gerichtlich bestätigt.
Tipps & Tricks
Notieren Sie sich alle Einschränkungen, die die Balkonsanierung für Sie mit sich bringt. Die Behinderung der Luft- und Lichtzufuhr und die Gebäudeeinrüstung können beispielsweise eine stärkere Mietminderung bewirken.

Autorin: Elisabeth Fey - Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr
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