Lässt sich die Baugrenze in einem Baufenster ändern?
In den meisten Fällen geht es um die Baulinie und Baugrenze, wenn eine Änderung angestrebt wird. Die Baugrenze verhindert in manchen Fällen eine sinnvolle Bebauung, insbesondere bei ungewöhnlichen Grundstückszuschnitten. Das Bauamt kann durch Ausnahme oder Befreiung Teilgenehmigungen erteilen. Dies gilt vor allem für einzelne Bauteile, die über die Baugrenze hinausragen. Ganze Gebäudefronten können auf diese Weise nicht genehmigt werden. Nach dem Einsicht in das Baufenster im Bebauungsplan weiß man bereits, ob diese Möglichkeit besteht.
Welche Gründe zum Ändern des Baufensters versprechen Erfolg?
Enthält der Bebauungsplan gestalterische Festsetzungen, wird eine Änderung selten genehmigt. Soll die Baugrenze verschoben oder die Flächenwidmung geändert werden, kann das Bauamt beziehungsweise in der nächsten Instanz der Gemeinde- oder Stadtrat von der Änderung der Flächenwidmungsplanes überzeugt werden. Folgende Gründe führen in der Regel zu einem positiven Bescheid:
- Die Änderung dient dem Wohl der Allgemeinheit
- Die Änderung ist städtebaulich vertretbar
- Die Änderung vermeidet eine unbeabsichtigte Härte
- Die Änderung ist mit den nachbarlichen und öffentlichen Interessen vereinbar
Wie lange dauert es, das Baufenster zu ändern?
Das Baufenster entsteht auf dem Bebauungsplan, der wiederum das bauleitplanerische Produkt des Flächennutzungsplans ist. Eine Änderung muss verwaltungstechnisch rückwärts den Weg gehen, der vorwärts zum Baufenster geführt hat. Für diesen Prozess ist außerhalb der Ausnahme oder Befreiung durch das Bauamt mit mindestens sechs Monate zu rechnen.
Wann ist das Ändern vom Baufenster selten erforderlich?
Ausnahmen und Befreiungen, beispielsweise für ein Nebengebäude oder eine nachgeordnete bauliche Anlage wie eine Garage oder ein Gerätehaus, erteilt in der Regel das Bauamt. Verfahrensfreie bauliche Anlagen können je nach Bundesland auch außerhalb des Baufensters errichtet werden. Carports und Garagen sind in der Regel privilegierte bauliche Anlagen und können je nach Bundesland oft auch außerhalb des Baufensters an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Ist das Ändern eines Baufensters vom Nachbarn abhängig?
Zwei Aspekte des Baufensters stehen in direktem Zusammenhang mit dem Nachbarn. Hat der Nachbar erfolgreich einen Antrag auf Änderung seines Baufensters gestellt, leitet sich daraus kein Recht für eine andere Partei ab. Wird die Baugrenze überschritten, kann der Nachbar eine Anfechtungsklage erheben.