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Baugrenze

Baulinie & Baugrenze: Was ist beim Hausbau zu beachten?

Von Gregor Fuchs | 26. Oktober 2024
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Gregor Fuchs
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Gregor Fuchs, “Baulinie & Baugrenze: Was ist beim Hausbau zu beachten?”, Hausjournal.net, 26.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/baulinie-baugrenze

Die überbaubare Grundstücksfläche, definiert durch Baulinien und Baugrenzen im Bebauungsplan, legt fest, wo und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Dieser Artikel erläutert die Bedeutung dieser Begrenzungen und die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

baulinie-baugrenze
Baulinie und Baugrenze sind nicht das gleiche

Wo darf ich bauen? Die überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche gibt den Bereich auf Ihrem Baugrundstück an, auf dem ein Gebäude errichtet werden darf. Diese Fläche wird im Bebauungsplan (B-Plan) der zuständigen Gemeinde festgelegt und richtet sich nach den Festsetzungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im B-Plan werden neben den zulässigen Gebäudetypen und Nutzungen auch Baulinien und Baugrenzen festgelegt, die die exakten Bauvorgaben bestimmen.

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Baulinien zeigen, wo die Außenmauern Ihres Hauses zwingend stehen müssen, während Baugrenzen den Bereich markieren, den Ihr Gebäude nicht überschreiten darf. Zusätzlich zur Fläche können auch die Gebäudehöhe und Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und Straßen festgelegt sein. Diese Vorgaben dienen der städtebaulichen Ordnung und sollen ein harmonisches Erscheinungsbild der Bebauung gewährleisten sowie den Nachbarschutz sicherstellen.

Vor Beginn Ihres Bauvorhabens sollten Sie daher den geltenden Bebauungsplan einsehen und Ihre Baupläne entsprechend abstimmen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben allen rechtlichen Vorgaben entspricht und späteren Problemen vorbeugt. Beachten Sie, dass Nebenanlagen innerhalb der nicht überbaubaren Flächen erlaubt sein können, wenn sie den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Baulinie – Hier muss gebaut werden

Die Baulinie markiert im Bebauungsplan die genaue Position, an die eine Gebäudeseite zwingend gesetzt werden muss. Diese Linie wird in der Regel rot dargestellt und sorgt für eine gleichmäßige Ausrichtung der Gebäude an Straßen oder innerhalb von Siedlungen.

Sie haben keinen Spielraum hinsichtlich der Platzierung Ihrer Außenwand, wenn eine Baulinie festgelegt ist:

  • Eine Gebäudefront muss direkt auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurücksetzen oder Vorstehen des Gebäudes ist grundsätzlich nicht zulässig.

Durch Einhaltung der Baulinie wird ein einheitliches Siedlungsbild und die städtebauliche Ordnung sichergestellt. Geringfügige Abweichungen, wie kleine architektonische Vorsprünge oder Nischen, die den Bauvorschriften entsprechen, können jedoch zugelassen werden.

Baugrenze – Hier darf nicht gebaut werden

Die Baugrenze, im Bebauungsplan als blaue Linie dargestellt, markiert die äußere Grenze des Baubereichs auf Ihrem Grundstück. Innerhalb dieser Begrenzung können Sie Ihr Bauprojekt so gestalten, wie es die gesetzlichen Vorgaben erlauben:

  • Keine Überschreitung: Kein Teil des Gebäudes darf die Baugrenze überschreiten.
  • Gestaltungsspielraum: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Haus bis an die Baugrenze zu bauen, sondern können es weiter innerhalb der Baugrenze positionieren.
  • Ausnahmefälle: Geringfügig herausragende Gebäudeteile können zugelassen werden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

Die Festsetzung der Baugrenze sorgt für eine geordnete und harmonische Bebauung im Einklang mit städtebaulichen Überlegungen.

Folgen einer Verletzung von Baulinie oder Baugrenze

Eine Verletzung der festgelegten Baulinie oder Baugrenze kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Baueinstellung und Rückbau: Die Bauaufsichtsbehörde kann eine sofortige Baueinstellung anordnen und den Rückbau rechtswidrig errichteter Gebäudeteile verlangen, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.
  • Bußgelder und Gebühren: Verstöße gegen Baulinien und Baugrenzen können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.
  • Änderungen und Anpassungen: Möglicherweise müssen Sie Ihr Bauvorhaben umfassend ändern und zusätzliche Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, was die Fertigstellung Ihres Projekts verzögert.
  • Rücktritt vom Baurecht: In extremen Fällen kann das Baurecht für das betroffene Grundstück entzogen werden, sodass keine weiteren Baumaßnahmen erlaubt sind.
  • Nachbarschaftliche Konflikte: Ihre Nachbarn können rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Um diese Folgen zu vermeiden, sollten Sie sich vor Beginn Ihres Bauprojekts umfassend über die rechtlichen Vorgaben informieren und bei Bedarf Fachleute wie Architekten oder Baurechtsanwälte zu Rate ziehen.

Unterschiede zwischen Baugrenze und Grundstücksgrenze

Die Baugrenze und die Grundstücksgrenze sind unterschiedliche Begriffe, die oft verwechselt werden, jedoch klar voneinander zu unterscheiden sind.

Grundstücksgrenze

Die Grundstücksgrenze beschreibt den Verlauf Ihres Grundstücks und markiert die Grenze Ihres Besitzes zu Nachbargrundstücken, öffentlichen Wegen oder Straßen. Diese Grenze ist im Liegenschaftskataster verzeichnet und definiert ausschließlich, bis wohin Ihr Grund und Boden reicht.

Baugrenze

Die Baugrenze ist eine festgelegte Grenze innerhalb Ihres Grundstücks, die Sie bei der Bebauung nicht überschreiten dürfen. Diese Grenze wird im Bebauungsplan als blaue Linie dargestellt und markiert den äußersten Bereich, bis wohin ein Gebäude errichtet werden darf.

  • Keine Überschreitung: Sie dürfen mit keinem Teil des Gebäudes die Baugrenze überschreiten.
  • Gestaltungsspielraum: Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie das Gebäude direkt an die Baugrenze setzen oder innerhalb dieser Linie bleiben.
  • Geringfügige Ausnahmen: In seltenen Fällen können geringfügig über die Baugrenze hinausragende Gebäudeteile genehmigt werden.

Es ist wichtig, beide Grenzen zu kennen und zu beachten, um bei Ihrem Bauvorhaben alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Artikelbild: Olivier-Tuffé/stock.adobe.com

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