Wovon hängt ab, ob ein Fenster in der Garage erlaubt ist?
Grundsätzlich ist hier vor allem der Abstand Ihrer Garage zum Nachbarhaus relevant. Allgemein gilt: Eine Garage mit ausreichend Abstand darf mit Fenstern ausgestattet werden. Steht die Garage hingegen auf der Grenze, gelten Regeln für den Fenstereinbau. Überschreiten Sie das Baufenster, sind die folgenden Rechte relevant:
- das Nachbarschaftsrecht,
- das Landesbaurecht,
- das Lichtrecht,
- das Fensterrecht,
- Brandschutzverordnungen.
Was gilt für Garagen in Grenzbebauung?
Grundsätzlich besitzen Sie, auch bei einer Garage in Grenzbebauung, ein sogenanntes Fensterrecht. Dieses sichert Ihnen auch für Ihre Bauten in Grenznähe das Recht auf ausreichende Beleuchtung durch Fenster zu. Allerdings hat dies Grenzen – nämlich dort, wo das Fenster eine besondere Belastung für den Nachbarn darstellt. Kann man aus dem Garagenfenster beispielsweise private Wohnbereiche des Nachbarn einsehen, kann er dem Einbau widersprechen.
Doch nicht nur der Schutz des Nachbarn vor einer Verletzung der Privatsphäre spielt eine Rolle bei der Frage, ob Sie Ihr Fensterrecht uneingeschränkt ausüben können oder nicht. So soll der Nachbar auch vor unangenehmen Gerüchen oder Lärm geschützt werden. Beides könnte in der Garage relevant sein, schließlich verursacht ein Auto Abgase, Lärm und Schmutz.
Andererseits besitzen Sie selbst ein sogenanntes Lichtrecht. Es handelt sich dabei um eine Reihe privatrechtlicher Normen, die regeln, inwieweit Ihr Nachbar in ein bereits bestehendes Fenster noch eingreifen darf. Entscheidet sich der Nachbar erst nachträglich, dass ihn das Fenster stört, können Sie daher meist Ihr Lichtrecht geltend machen. Sollten Sie das Fenster erst planen, holen Sie sich unbedingt vorab die Zustimmung des Nachbarn ein, da Sie andernfalls auch nachträglich zum Rückbau verpflichtet werden könnten.
Was ist mit dem Brandschutz?
Häufig ist zu lesen, Fenster seien aus Brandschutzgründen für Garagen in Grenznähe grundsätzlich verboten. Das ist zwar nicht komplett falsch – es ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Denn das Fenster kann tatsächlich eine Schwachstelle darstellen, die im Falle eines Feuers zur Brandbeschleunigung beiträgt. Allerdings sind F30 Fenster oder feuerfeste Glasbausteine in aller Regel machbar.