Die Funktion der Baugrenze
Baugrenzen ein wesentlicher Bestandteil von Bebauungsplänen. Sie markieren Grenzen zwischen Grundstücken, die nicht überbaut werden sollen. Die Idee von Baugrenzen ist also der Schutz von Nachbarn vor übermäßiger Bebauung.
Grundsätzlich dürfen Baugrenzen allerdings als Orientierung interpretiert werden. Das bedeutet, dass mit der gezogenen Linie im Bebauungsplan nichts in Stein gemeißelt ist und dass im Einzelfall immer Spielraum besteht – so wie bei manch anderen baurechtlichen Angelegenheiten auch. Es lohnt sich also, angesichts dieser Definition nicht sofort aufzugeben.
Garage über Baugrenze hinweg bauen?
Wenn Sie Ihre Garage planen und die Baugrenze ein Stück weit im Weg ist, müssen Sie also nicht zwingendermaßen die Grundfläche Ihrer Garage verkleinern. Folgende Chancen können Sie sich vor Augen halten:
- Ihre zuständige Landesbauverordnung kann ggf. grundsätzlich geringfügige Übertritte von Baugrenzen gewähren
- Wenn der Bebauungsplan es nicht ausdrücklich untersagt, ist die Überbauung von Grundstücksflächengrenzen durch Nebenanlagen möglich
Ihre Chancen liegen also zum einen in der für Sie zuständigen Landesbauverordnung. Das Baurecht ist in Deutschland Landessache und unterscheiden sich in Details gelegentlich. Was die Überbauung von Bebauungsgrenzen betrifft, können sich hier in der Tat „Schlupflöcher“ auftun.
Vor allem sollten Sie sich aber mit dem Bebauungsplan Ihres Grundstücksbereichs befassen. Denn die bundesweit geltende Baunutzungsverordnung besagt, dass nicht überbaubare Grundstücksflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 und landesbaurechtlich in den Abstandsflächen zulässigen baulichen Anlagen zugelassen werden können, „wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist“. Bauliche Anlagen, die nach dem jeweiligen Landesbaurecht in den Abstandsflächen zulässig sein können, sind zum Beispiel auch Garagen.
Wenn Sie im betreffenden Bebauungsplan also kein ausdrückliches Verbot von Überbauungen der Grundstücksgrenze durch bauliche Anlagen finden, besteht die Chance, dass Sie Ihre Garage wie geplant bauen können. In jedem Fall sollten Sie sich aber nicht scheuen, mit dem zuständigen Bauamt zu verhandeln. Es kann zwar sein, dass Sie noch um ein, zwei Meter feilschen müssen, den Bau aber mit geringfügiger Überschreitung der Grenze genehmigt bekommen.