Ist ein Stellplatz inner- oder außerhalb der Baugrenze Pflicht?
Stellplatzverordnungen sind in den Landesbauordnungen (BauO + Länderkürzel) verankert. Sie definieren in erster Linie die Stellplatzverpflichtung bezogen auf die Wohneinheiten. In der jeweiligen Baunutzungsordnung (BauNVO) werden die Bedingungen für die Herstellung der Stellplätze festgelegt. Im örtlichen Bebauungsplan können einzelne Flächen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Baugrenze von der Bebauung mit Stellplätzen, Carports oder Garagen ausgeschlossen werden. Typisches Beispiel sind Vorgartenzonen, in denen nach Ermessen der Baubehörde bauliche Anlagen oder Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze zugelassen werden können.
Was gilt für die Zufahrt am Stellplatz außerhalb der Baugrenze?
Wenn ein Stellplatz außerhalb der Baugrenze angelegt werden soll, spielt immer auch die Zufahrtsmöglichkeit eine Rolle. Da die Zu- und Abfahrt fast immer direkt an den öffentlichen Raum grenzt (Grundstücksgrenze zum Gehweg oder zur Straße), ist auch öffentliches Recht wie die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Zusätzliche Regelungen finden sich in den Garagenverordnungen der Bundesländer. Folgende öffentlich-rechtlichen Aspekte werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt und müssen auch bei genehmigungsfreien Verfahren rechtskonform umgesetzt werden:
- Abstand der Ausfahrt
- Bordsteinabsenkung
- Kanalisation
- Laternen
- Versorgungskästen (Strom, Wasser)
Gibt es weitere Regeln zum Stellplatz außerhalb der Baugrenze?
Neben Baunutzungsverordnungen, Bebauungsplänen und Landesbauordnungen können folgende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften Einfluss auf einen Stellplatz außerhalb der Baugrenze haben:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gestaltungssatzung
- Grundflächenzahl (GRZ)* nach BauNVO
- Isolierte Befreiung
- Isolierte Zulassung
*Für die GRZ ist es unerheblich, ob ein Stellplatz innerhalb des Baufensters oder außerhalb der Baugrenze liegt. Die Grundfläche bezieht sich immer auf das gesamte Grundstück. Für nicht überdachte Stellplätze gelten jedoch andere Regelungen als für Garagen und Carports. Auch die Befestigung des Stellplatzes spielt eine Rolle.
Kann ein Stellplatz außerhalb der Baugrenze verhindert werden?
Bei vollständiger Umsetzung aller rechtlichen Normen muss der Nachbar den Stellplatz außerhalb der Baugrenze dulden. Lärmimmissionen sind im Rahmen des Üblichen hinzunehmen. Der Klageweg ist nur bei besonderen Belastungen erfolgversprechend.