Rechtslage
Grundsätzlich darf ohne erteilte Baugenehmigung nichts gebaut werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Baurecht. Auch wenn man das Gefühl hat, dass man die Baugenehmigung sowieso bekommt, sollte man hier keine Ordnungswidrigkeit begehen. Bloße „Meinungen“ von Experten oder auch des Architekten sind hier kein Argument.
Baugenehmigungen können an Kleinigkeiten scheitern, das ist manchmal im Voraus nicht absehbar. In einem solchen Fall hätten Sie dann einen Schwarzbau (bzw. einen „ungenehmigten Erdanstich“) errichtet und müssten mit entsprechenden Bußgeldern rechnen. Je nach Größe der Baugrube werden dafür mehrere hundert Euro fällig.
Auch bei günstiger Witterung, zeitlich befristeten Angeboten oder ähnlichen Verlockungen sollte man daher nicht nachgeben.
Rechtlich einwandfreie Lösung
Die Bayerische Bauordnung sieht beispielsweise in Artikel 70 eine legale Möglichkeit vor, mit den Arbeiten für die Baugrube oder einzelne weitere Bauteile vorzeitig zu beginnen.
Dabei handelt es sich um eine so genannte Teilbaugenehmigung. Voraussetzung für eine solche Genehmigung durch das Bauamt ist:
- dass bereits ein vollständiger Bauantrag eingereicht wurde
- dass das Vorhaben als solches (also die Baugrube) genehmigungsfähig ist
- die Genehmigungsfähigkeit nicht von der künftigen Nutzung abhängt (dies ist bei einer Baugrube der Fall)
Das Amt erteilt dann eine schriftliche Genehmigung, die sich allein auf das Ausheben der Baugrube bezieht. Damit ist der Aushub erlaubt und genehmigt. Beim Einreichen des Bauantrags erhält man dabei einen Hinweis auf der Eingangsbestätigung, dass man ohne Teilbaugenehmigung ausdrücklich nicht mit dem Ausheben der Baugrube beginnen darf.
Situation in anderen Bundesländern
Viele andere Bundesländer haben in ihren Länderbauordnungen sinngemäß ähnliche Regelungen getroffen. Der sicherste Weg für einen vorzeitigen Baubeginn ist daher die Beantragung einer Teilbaugenehmigung.