Welche konstruktiven Baumängel stammen aus den 70er Jahren?
Der vermehrte Einsatz von Beton in den 1970er-Jahren führte zu zahlreichen damit verbundenen konstruktiven Baumängeln:
- Bauschäden durch Betonkrebs
- Feuchtigkeitsschäden
- Unzureichender Schallschutz (Einfachverglasung, Schallbrücken, Trittschall)
- Wärmebrücken
- Bausubstanz (dünne Wände)
Die in Bezug auf Lüftung und Wärmedämmung undurchdachte Bauweise wurde durch eine damals zeitgemäße Haustechnik flankiert. Über- oder unterdosierte Heizsysteme verursachten in Verbindung mit ungeeigneten Baustoffen Feuchteschäden, die zu Schimmel und Fäulnis führten. Die Umstellung der Bausubstanz der 60er-Jahre von Mauerwerk auf Beton führte zu bis dahin umbekannten Baumängeln.
Welche Baustoffe verursachten die Baumängel der 70er Jahre?
Ähnlich beliebt wie der Beton war in der Architektur der 1970er-Jahre der Baustoff Asbest. Viele Asbestzementplatten und asbesthaltige Dämmstoffe wurden wegen ihres günstigen Preises und ihrer praktischen Eigenschaften verbaut. Neben diesem in Deutschland seit 1993 verbotenen Baustoff wurden auch folgende gesundheitsschädliche und giftige Baustoffe verwendet:
- Giftige Farben (Lösemittel)
- Giftige Holzschutzmittel
- Ausgasende Kunststoffe (Fensterrahmen)
- Teerhaltige Klebstoffe
Welche technischen Baumängel stammen aus den 70er Jahren?
Um Baumängel zu erkennen, die technisch bedingt sind, muss die Gesamtsituation des Gebäudes betrachtet werden. Ungedämmte Heizungs- und Wasserleitungen sind häufig anzutreffen. Auch die bauliche Gewohnheit, Heizkörper in eine Wandnische mit dünneren Wänden zu versenken, war der Dämmung abträglich. Neben der schlechteren Dämmwirkung beeinträchtigte diese versenkte Montage die Luftzirkulation. Ein weiteres verbreitetes Problem mit der Luftzirkulation ist eine undichte Unterspannbahn im Dach.
Haben Baumängel der 70er Jahre Bestandsschutz?
Bei der Beseitigung von Baumängeln aus den 70er-Jahren ist planerisch Vorsicht geboten. Für Gebäude, die damals genehmigt wurden, besteht in der Regel Bestandsschutz. Führt das Bauvorhaben durch die Sanierung zu einer ungenehmigten Nutzungsänderung, kann der Bestandsschutz erlöschen. Instandsetzungsarbeiten sind zu unterscheiden in Modernisierung, Sanierung und Renovierung. Häufig vermischen sich Modernisierung und Sanierung, wenn beispielsweise ein altes Dach repariert und gedämmt wird. Die Auswirkungen auf den Bestandsschutz sollten unbedingt im Vorfeld mit der Baubehörde abgestimmt werden.