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Themenbereich: Baumhaus

Wann der Aufenthalt im Baumhaus zum Wohnen wird

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Wer nur ab und an im Baumhaus übernachtet, braucht meist keine Genehmigung Foto: Mayabuns/Shutterstock

Wann der Aufenthalt im Baumhaus zum Wohnen wird

Die Definition, was Wohnen in einem Baumhaus bedeutet, steht nicht immer eindeutig und klar fest. Was für den Bewohner gelegentliches Übernachten als eine Art von Camping bedeutet, kann für das Bauamt oder die Nachbarn eine wohnähnliche Nutzung darstellen. Um das Risiko eines späteren Abrisses zu vermeiden, sollte rechtssicher geplant werden.

Fließende Übergänge, die von Indikatoren und Bewertung abhängen

Ein Baumhaus im Garten kann ein reines Spielhaus bilden oder für wohnähnliche Nutzung ausgelegt sein. Die Übergänge sind oft fließend. Neben einer zum Wohnen ausgelegten Ausstattung kann als grobe Beurteilungsgrenze das Übernachten im Baumhaus dienen. Einige Indikatoren werden vom Bauamt als relevant für eine erforderliche Baugenehmigung gewertet. Umbauter Wohnraum ist immer genehmigungspflichtig, eine reine Freizeiteinrichtung nur in einigen Fällen.

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Indikatoren, die für Wohnen sprechen

  • Dämmungen gegen Kälte und Wärme
  • Verschließbare Türen und Fenste
  • Stromanschluss (auch Verlängerungskabel)
  • Wasseranschluss
  • Warmwasserversorgung (auch Boiler)
  • Sanitäre Anlage (auch Campingtoilette)
  • Schlafplatz (Bett, Hängematte, Klappliege, Matratze)
  • Professionell abgedichtetes Dach
  • Wandschmuck und Wohnaccessoires
  • Textile Einrichtungsgegenstände (Gardinen, Teppich)
  • Möbel aller Art
  • Kochgelegenheit
  • Kühlgeräte
  • Mehrtägige Aufenthalte einschließlich Übernachtungen (auch Gäste)

Indikatoren, die gegen Wohnen sprechen

  • Keine oder offene Fenster und Türen
  • Keine Dämmungen
  • Keine dauerhaften Einrichtungsgegenstände
  • Ausschließlich saisonale Nutzung (Sommer, Sonnenschein, Wärme)
  • Offene Fugen und pure Holzverschläge
  • Grundfläche unter zehn Quadratmeter

Im Baumhaus wohnen nicht überall realisierbar

Zu beachten ist die gesetzliche Regelung zu Aufenthalts- und Wohnbauten generell. In Deutschland dürfen nicht überall und in jedem Fall Wohngebäude errichtet werden. Diese Regeln gelten beispielsweise für Gartenhäuser, Lauben und für Baumhäuser. Der regionale und/oder lokale Bebauungsplan kann das Vorhaben verbieten. Das schließt auch private Grundstücke ein.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, können neben dem Bauamt auch andere Behörden eingeschaltet werden. Brand-, Natur- und Wasserschutz müsse auch beim Bau eines Baumhauses und den entsprechenden Materialien gegeben sein.

Tipps & Tricks
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie sich in Ihrem Baumhaus nur länger und über Nacht aufhalten oder schon wohnen, klären Sie die rechtliche Situation im Bauamt und/oder mit Hilfe eines Architekten. Rechtsstreitigkeiten mit missliebigen Nachbarn oder aufgescheuchten Behörden verlieren Sie fast in jedem Fall.

Autor: Stephan Reporteur
Artikelbild: Mayabuns/Shutterstock
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