Baurechtliche Spielräume sind vorhanden
Wer ein Baumhaus im Garten plant, hat oft ein Spielhaus für Kinder im Sinn. Wenn es sich um eine Konstruktion mit Plattform handelt, die keine Bodenbefestigung besitzt, kann meist genehmigungsfrei gebaut werden. Allerdings spielen auch folgende Faktoren beim Planen eine Rolle
- Die Größe, die ab etwa zehn Quadratmeter Grundfläche geprüft werden muss
- Der umbaute Raum, der ab sechs Kubikmeter genehmigungsrelevant werden kann
- Die Versorgung mit Strom, Wasser und eventuell sogar sanitärer Anlage
- Der Sichteinfluss und Schattenwurf zum Nachbargrundstück
Größe und umbauter Raum
Die Bauvorschriften sind in den Ländern und Kommunen geregelt. Von den 14 Bundesländern schreiben sechs Höchstvolumen für genehmigungsfreiem Bauen im Außenbereich vor. Bremen ist am strengsten und erlaubt sechs Kubikmeter, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zehn Kubikmeter, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zwanzig Kubikmeter. In allen anderen Ländern existieren keine verbindlichen Vorgaben.
Der umbaute Raum ist nur ein Indikator und vor allem in Grenzfällen sollte immer auf dem zuständigen Bauamt nachgefragt werden. Auch die sogenannte lichte Höhe spielt eine Rolle.
Ausstattung und Nutzungsart
Ein Baumhaus wird in den meisten Fällen als Spielhaus angelegt und nicht zum Übernachten oder sogar darin Wohnen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass alle Baumhäuser, die zum Bewohnen gebaut werden, einer Baugenehmigung bedürfen. Die regionalen Bauämter bewerten die Indikatoren die zur Definition als Wohnraum führen, unterschiedlich. Folgende Ausstattungen und Einrichtungen werden beurteilt:
- Schlafplätze (lose Matratzen sind variable Verhandlungssache)
- Wasseranschluss
- Stromversorgung (auch autark wie beispielsweise durch Solaranlage)
- Verschließbare Fenster und Türen
- Heiz- und Wärmeversorgung aller Art
- Boden-, Dach- und Wanddämmung
Technische Konstruktion und Lage
Ein typischer Aspekt der meisten Baumhäuser ist eine Befestigung an Bäumen. Es gibt allerdings auch Mischformen wie ein durch Stelzen gestütztes Baumhaus. Bei jeder Art der Bodenversiegelung wie einem Fundament am Stelzenhaus ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Ein wichtiger Faktor, der zuerst einmal nicht unbedingt die verpflichtende Genehmigung erfordert, ist die Erscheinung und Lage des Baumhauses. Wenn es beispielsweise dem örtlichen Bebauungsplan widerspricht, kann es vom Bauamt abgelehnt werden. Bei altem und schützenswertem Baumbestand kann die Naturschutzbehörde einschreiten. Akustische und optische Auswirkungen wie Schattenwurf können von Nachbarn reklamiert werden. Schlimmstenfalls kann von den Behörden ein Rückbau verlangt werden. Als Mindestabstand zur Grundstücksgrenze dürfen drei Meter nie unterschritten werden.