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Baumhaus

Baumhaus bauen: Benötige ich eine Baugenehmigung?

Von Uwe Hoffman | 1. November 2024
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Uwe Hoffman
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Uwe Hoffman, “Baumhaus bauen: Benötige ich eine Baugenehmigung?”, Hausjournal.net, 01.11.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 19.05.2025, https://www.hausjournal.net/baumhaus-baugenehmigung

Ein Baumhaus im Garten ist der Traum vieler Kinder. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen klären.

baumhaus-baugenehmigung
Ohne Bodenbefestigung darf ein Baumhaus oft ohne Baugenehmigung gebaut werden

Die wichtigsten Fragen vorab: Größe, Standort und Nutzung

Bevor Sie mit dem Bau eines Baumhauses beginnen, sollten Sie grundlegende Überlegungen anstellen. Die Größe des Baumhauses beeinflusst, ob eine Genehmigung erforderlich ist. In vielen Bundesländern ist ein Baumhaus mit einer Fläche von weniger als 10 m² genehmigungsfrei. Auch der Standort spielt eine Rolle: Befindet sich das Baumhaus im Innen- oder Außenbereich? Im Außenbereich gelten meist strengere Vorschriften.

Auch die Nutzung des Baumhauses ist entscheidend. Ein einfaches Spielhaus für Kinder erfordert in der Regel keine Genehmigung. Planen Sie jedoch, das Baumhaus als Rückzugsort, Büro oder Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen, könnten zusätzliche Auflagen gelten. Berücksichtigen Sie daher:

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  • Die Größe der Grundfläche.
  • Die Lage auf dem Grundstück und die Abstandsflächen zu benachbarten Grundstücken.
  • Die geplante Nutzung, insbesondere ob das Baumhaus als Aufenthaltsraum oder lediglich als Spielhaus konzipiert ist.

Durch sorgfältige Planung und die Beachtung lokaler Vorschriften können Sie Probleme mit der Baugenehmigung vermeiden und Ihr Baumhaus in vollen Zügen genießen.

Genehmigungsfrei bauen: So geht’s

Möchten Sie ein Baumhaus bauen, das keine Baugenehmigung erfordert? In vielen Fällen ist dies möglich, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind einige Hinweise, wie Sie Ihr Baumhaus-Projekt genehmigungsfrei umsetzen können:

Rauminhalt beachten

Achten Sie darauf, dass das Baumhaus keinen Aufenthaltsraum enthält und die Gesamtgröße bestimmte Volumengrenzen nicht überschreitet. Diese liegen je nach Bundesland zwischen 10 und 75 Kubikmetern.

Lage innerhalb des Grundstücks

Der Bau sollte im Innenbereich erfolgen, also innerhalb eines bereits bebauten Grundstücks. Im Außenbereich sind die Anforderungen strenger, und genehmigungsfreie Bauten sind meist nicht erlaubt.

Spielcharakter sicherstellen

Das Baumhaus sollte als Spielgerät erkennbar sein. Verzichten Sie auf Einbauten, die einen Wohncharakter schaffen könnten, wie z. B. Dämmung oder feste Schlafplätze.

Abstandsflächen einhalten

Beachten Sie örtliche Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück. Diese Flächen variieren je nach Bauordnung und können entscheidend dafür sein, ob Ihr Bauvorhaben ohne Genehmigung durchgeführt werden kann. Oft sind mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze erforderlich.

Vermeiden von Fundamenten

Um als genehmigungsfrei zu gelten, darf kein festes Fundament verwendet werden. Nutzen Sie stattdessen die natürliche Stabilität des Baumes.

Keine Versiegelung des Bodens

Versiegeln Sie die Bodenfläche nicht. Dies bedeutet, dass Sie auf Bodenplatten oder Betonfundamente verzichten sollten.

Ästhetik und Umgebung integrieren

Gestalten Sie das Baumhaus so, dass es sich harmonisch in die Umgebung einfügt und nicht als störendes Objekt wahrgenommen wird. Ein gut verstecktes Baumhaus minimiert das Risiko von Beschwerden durch Nachbarn.

Es ist immer ratsam, sich vor Beginn des Baus mit den spezifischen Regelungen Ihrer Gemeinde vertraut zu machen und möglichst alle betroffenen Nachbarn im Vorfeld zu informieren. Sollten Sie sich unsicher sein, kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Klarheit bringen, ob Ihr Baumhaus als genehmigungsfrei eingestuft wird.

Baugenehmigung erforderlich? Diese Kriterien sprechen dafür

Eine Baugenehmigung für Ihr Baumhaus wird erforderlich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die das Bauvorhaben von einem einfachen Spielgerät in einen genehmigungspflichtigen Bereich verschieben. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die für eine Genehmigungspflicht sprechen:

  • Gedämmte Bauweise: Eine gedämmte Bauweise deutet auf eine Nutzung als Wohn- oder Aufenthaltsraum hin, was eine Genehmigung unvermeidlich macht.
  • Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze: Sobald das Baumhaus an Strom, Wasser oder Abwasser angeschlossen wird oder sanitäre Anlagen enthält, erhöht sich die Notwendigkeit einer Baugenehmigung.
  • Nutzung als Wohnraum: Soll das Baumhaus als dauerhafter oder vorübergehender Wohnraum genutzt werden, ist eine Genehmigung erforderlich. Auch bauliche Elemente wie Heizung oder feste Schlafplätze sind Indikatoren für eine Nutzung als Wohnraum.
  • Baumhausgröße: Überschreitet das Baumhaus eine bestimmte Volumengrenze, die in der Landesbauordnung festgelegt ist, benötigen Sie eine Genehmigung.
  • Lage im Außenbereich: Befindet sich das Baumhaus im Außenbereich, gelten in der Regel strengere Vorschriften, die eine Baugenehmigung erfordern.
  • Nachbarschaftliche Rücksichtnahme: Wenn das Baumhaus Sichtbeziehungen verändert, Lärm verursacht oder anderweitig störend wirkt, können Nachbarn Einwände erheben, was eine Genehmigung und eventuell Auflagen nach sich ziehen kann.
  • Bebauungsdichte: In dicht besiedelten Gebieten mit strengen Bebauungsplänen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine Baugenehmigung notwendig ist.
  • Grundstücksgrenzen: Halten Sie sich nicht an die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken, kann eine Baugenehmigung erforderlich werden. Diese Regelungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich.
  • Lokale Schutzverordnungen: Bestimmte Bäume oder Landschaften könnten unter speziellen Schutzverordnungen stehen, die zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen.

Um Missverständnisse und mögliche rechtliche Schritte zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese gibt Ihnen verbindliche Auskünfte darüber, ob Ihr Baumhaus genehmigungspflichtig ist.

Lieber auf Nummer sicher gehen: Die Bauvoranfrage

Um bereits im Vorfeld zu klären, ob für Ihr Baumhaus-Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist, bietet es sich an, eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde zu stellen. Diese Voranfrage ermöglicht es, Einzelfragen zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens zu klären, bevor Sie einen umfassenden Bauantrag einreichen müssen. Damit wird Ihnen bereits frühzeitig eine verbindliche Auskunft erteilt, die Ihnen Planungs- und Investitionssicherheit gibt.

Für eine Bauvoranfrage sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des geplanten Baumhauses einschließlich der Baumaterialien, Fenster und der Dachform.
  • Genaue Baupläne, die Grundrisse, Ansichten und gegebenenfalls Schnitte des Baumhauses enthalten.
  • Eine Erklärung zur geplanten Nutzung und Ausstattung des Baumhauses.
  • Einen Lageplan des Grundstücks, auf dem der Standort des Baumhauses markiert ist.
  • Eine Beschreibung der Befestigungsmethode des Baumhauses am Baum.

Tipp: Informieren Sie sich über die regionalen Vorschriften und beziehen Sie Ihre Nachbarn in Ihre Planungen ein. Eine frühzeitige Kommunikation kann potenziellen Problemen und Missverständnissen vorbeugen.

Mit einer rechtzeitigen Bauvoranfrage und klar vorbereiteten Unterlagen können Sie sicherstellen, dass Ihr Baumhaus-Projekt zuverlässig geplant und genehmigt wird. Viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben!

Artikelbild: Ron Zmiri/Shutterstock

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