Gemeinsamkeiten und Unterschiede von festen und mobilen Bauwerken
Als Bauwerke werden von den Baubehörden sowohl Bauwagen als auch fest verankerte Gartenhäuser aus Beton, Holz oder Stein bewertet. Für beide Varianten muss mindestens eine Anmeldung und Duldung, meist auch eine Baugenehmigung vorliegen. Für den Bauwagen gelten alle baulichen Vorgaben hinsichtlich Aussehen, Größe, Nutzungsart und Standort, wie sie in der Bebauungsordnung für ein Gartenhaus vorgeschrieben sind.
Der Bauwagen befindet sich auf einem Fahrgestell, fahrbar oder stillgelegt. Dadurch entfällt ein Betonfundament, was in manchen Fällen und Regionen vorteilhaft ist, in denen der Grad der Bodenversiegelung auf einem Grundstück von Belang ist. Die Einstufung als Bauwerk kann „aufgeweicht“ und zu einem mobilen Bauwerk umdefiniert werden, wenn das Fahrgestell mit Bereifung Bewegung und Transportieren ermöglicht.
Der Nachteil des Bauwagens gegenüber einem festen Gartenhaus ist sein als „wesensfremd“ bezeichnetes Erscheinungsbild. Dementsprechend wird im Ermessensspielraum einer Baubehörde ein Bauwagen dort abgelehnt, wo ein Gartenhaus genehmigt wird. In beiden Fällen ist ein dauerhaftes Wohnen ausgeschlossen.
Details und Indikatoren, die Genehmigung und Nutzung beeinflussen
Relativ individuelle und kleine Details können eine Baubehörde dazu veranlassen, eine Genehmigung zu erteilen oder zu verweigern. Gängige Beispiele, die eine Duldung bereits im Vorfeld ausschließen:
- Größe nach Grundriss und/oder in umbauten Kubikmetern über Gartenhausregelung
- Küche oder Kochgelegenheit
- Sanitäreinrichtung wie WC oder Dusche
- Heizsystem oder Ofen
- Betten, Liegen und Schlafgelegenheiten
- Abstand zur Grundstücksgrenze muss in jedem Fall mindestens drei Meter betragen